Neues RFC Leitbild Banken-Regulatorik verfügbar

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Die Flut an neuen regulatorischen Regelungen nimmt nicht ab. Laufend wird das Bankenumfeld von den Standardsettern (z.B. Baseler Ausschuss, FSB) und den auslegenden und prüfenden Behörden (EBA, EZB, BaFin) mit neuen oder modifizierten regulatorischen Anforderungen konfrontiert. Um Sie dabei zu unterstützen, trotz der Fülle der Regelungen weiter die Übersicht zu behalten und neue regulatorische Themen ohne viel Aufwand in den Gesamtkontext einzuordnen, haben unsere Regulatorik-Experten das „RFC Leitbild Banken-Regulatorik“ entwickelt, getreu dem Motto: „Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte“!

Hierzu wurde eine Einteilung der aktuellen Vorgaben und Regelungen in das bekannte 3-Säulen-Modell der Aufsicht vorgenommen und um übergreifende Aspekte/Themen ergänzt.

    1. Säule 1: „Kapital- und Liquiditätsanforderungen”

In Säule 1 finden sich alle für die Ermittlung der Mindestkapital– und Liquiditätsanforderungen relevanten Risikoarten sowie die jeweiligen Regelungen zur Ermittlung der Risikogewichteten Aktiva als regulatorische Mindestbasis wieder. Diese werden durch zusätzlich vorzuhaltende Kapitalpufferanforderungen (antizyklischer Kapitalpuffer, Kapitalerhaltungspuffer und Systemrisikopuffer) sowie weitere relevante Kennzahlen ergänzt.

Im Zusammenspiel mit Säule 2 sind ggf. institutsindividuell von der Aufsicht festgesetzte harte Säule 2 Anforderungen (Pillar 2 Requirement, P2R) sowie Säule 2 Empfehlungen (Pillar 2 Guidance, P2G) zu berücksichtigen. Diese Vorgaben werden auch als Säule 1 Plus Ansatz bezeichnet.

Über TLAC (Total Loss-Absorbing Capacity) / MREL (Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities) besteht zudem ein direkter Zusammenhang zu den separat dargestellten Regelungen zur Sanierung und Abwicklung.

    1. Säule 2 – „Risikomanagement und aufsichtlicher Überprüfungsprozess“

In Säule 2 sind die Regelungen zum Risikomanagement und zum aufsichtlichen Überprüfungs– – und Bewertungsprozess enthalten. Neben den Baseler Regelungen zum Zinsänderungsrisiko sind in diesem Bereich auch weiterführende Regelungen weiterer Standardsetter wie EBA, EZB und BaFin zu finden.

Die Leitlinien der EBA zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory review and evaluation process, SREP) beinhalten u.a. die Prüfung und Beurteilung der Kapital- und Liquiditätsrisiken, welche je nach Größe des Instituts in aufsichtlichen Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörde (EZB/BaFin) für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapital- und Liquiditätsausstattung (Leitlinien zum Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP und Internal Liquidity Adequacy Assessment Process, ILAAP) münden. Zudem wird im Rahmen des bankinternen Prozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Kapital- und Liquiditätsausstattung auch die Prüfung verschiedener Stressszenarien gefordert.

Auf nationaler (deutscher) Ebene sind die Anforderungen an das Risikomanagement sowie das Stresstesting insbesondere in den MaRisk verankert. Der direkte Zusammenhang zu den zuvor dargestellten Regelungen zeigt sich in der Übereinstimmung der wesentlichen Regelungsbereiche.

    1. Säule 3 – „Marktdisziplin und Offenlegung” sowie Meldewesen

Säule 3 enthält umfangreiche Regelungen zur Offenlegung. Diese beinhalten qualitative und quantitative Offenlegungsanforderungen. Die quantitativen Offenlegungsanforderungen beruhen dabei primär auf den Ergebnissen des regulatorischen Meldewesens zu den Säule I Risikoarten. Die qualitativen Offenlegungsanforderungen erfordern Angaben zu verwendeten Ansätzen und Methoden sowie einen Vergleich der RWA-Ergebnisse nach interner Modelle Methode und Standardmethode.

    1. Übergreifende Aspekte – IT und Datenmanagement, Governance und Proportionalität

Die aus unserer Sicht wichtigsten übergreifenden Aspekte sind IT / Datenmanagement, Governance und Proportionalität. Alle drei Aspekte stehen in einem umfassenden Zusammenhang zu den bereits zuvor beschriebenen Bereichen der Säule 1, Säule 2 und Säule 3, die in der Folge noch anhand von Beispielen exemplarisch erläutert werden.

Zusammenhänge zwischen IT / Datenmanagement und den weiteren Themenbereichen:

Wesentliche Regelungen zum IT und Datenmanagement finden sich u.a. in den BaFin Leitfäden „Bankenaufsichtliche Anforderungen an die IT“ (BAIT) incl. KRITIS und der EBA Leitlinie zum Outsourcing, welche wiederum in einem direkten Zusammenhang mit dem AT 9 der MaRisk steht. Beim Datenmanagement gewinnen Datenqualität, Datengranularität und Datenverfügbarkeit in allen zuvor bereits dargestellten Regelungsbereichen immer weiter an Bedeutung. In allen drei Bereichen nehmen die Anforderungen bezüglich des benötigten Umfangs und der Verfügbarkeit von Daten immer weiter zu.

Zusammenhänge zwischen Governance und den weiteren Themenbereichen

Governance beinhaltet u.a. die Compliance von Geschäfts- und Risikostrategie sowie Risikokultur bezüglich der zugrundeliegenden und einzuhaltenden aufsichtlichen Vorgaben. Sie umfasst neben den Verhaltens- und Organisationspflichten auch Dokumentations- und Informationspflichten sowie Melde- und Offenlegungspflichten und ist daher für alle bereits dargestellten Regelungsbereichen von Relevanz. Hervorzuheben ist dabei der direkte Bezug zu den MaRisk, in denen auch wesentliche Grundlagen für die Governance im Rahmen des Risikomanagement verankert sind.

Zusammenhänge zwischen Proportionalität und den weiteren Themenbereichen:

Das Thema der Proportionalität rückte bei der Entwicklung der Baseler Eigenkapitalvorschriften sowie deren Umsetzung im Rahmen des EU-Bankenpakets immer stärker in den Fokus der Standardsetter. Ziel ist es, den vergleichsweise hohen operativen Aufwand für kleinere Institute mit risikoärmeren Geschäftsmodellen zu senken, um diese zu entlasten. Aus den Forderungen der Verbände und Institute wurde schnell klar, dass eine Abkehr von einem „One-Size-Fits-All“ Ansatz notwendig ist, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Die Regelungen zur Proportionalität beziehen sich insbesondere auf anzuwendende Methoden und Verfahren zur Risikoermittlung (z.B. sNSFR und sSA-CCR) sowie Erleichterungen bei Meldewesen- und Offenlegungsanforderungen. Die einzuhaltenden Vorgaben zu den Kapitalquoten bleiben davon unberührt.

Sehr gerne diskutieren unsere Regulatorik-Experten mit Ihnen die aus den Regelungen in den verschiedenen Bereichen abzuleitenden Handlungsnotwendigkeiten und unterstützen Sie bei der Implementierung der notwendigen Prozesse. Das Leitbild Regulatorik können Sie hier ganz einfach unter dem beigefügten Link abrufen. Sprechen Sie uns gerne jederzeit dazu an!

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