AnaCredit 2024 – Meldelücken bei den Stammdaten werden geschlossen

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Mit dem Rundschreiben Nr. 04/2024 der Bundesbank: Bankenstatistik – Kreditdatenstatistik (AnaCredit) vom 15. Januar 2024 werden nun wieder einige Meldelücken bei den Stammdaten der AnaCredit Meldung geschlossen.

1. Neue Deutsche nationale Kennung:

In der AnaCredit Meldung ist eine neue nationale Kennung „DE_PS_CD“ für deutsche öffentliche Einheiten verpflichtend zu melden. Damit sind Kernhaushalte und Extrahaushalte, sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU) mittels eines 14- bzw. 15-stelligen numerischen Identifikators zu melden, die bisher nur mit DE_NOTAP_CD gemeldet wurden oder neu gemeldet werden.

Der neue Identifikator „DE_PS_CD“ wird bei der Priorisierung der nationalen Kennungen an die zweite Stelle gerückt: nach der Registernummer („DE_TRD_RGSTR_CD“) und vor die Umsatzsteuernummer („DE_VAT_CD“) und die Steuernummer (DE_TAX_CD). Auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank stehen die Listen mit dem neuen Identifikator von Kernhaushalten, Extrahaushalten und sFEU zum Download bereit.

Anzahl

Öffentliche Einheiten

7.591

Extrahaushalte -inklusive öffentlicher Personen Nahverkehr (ÖPNV)

11.862

Kernhaushalte

17.315

Sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen

Diese Kennungen sollen beginnend mit der Februarmeldung 2024 berücksichtigt werden und ggf. bis spätestens Juli 2024 rückwirkend bis zur Februarmeldung 2024 korrigiert werden.

2. Nur eingetragene eGbR werden in der AnaCredit Meldung berücksichtigt

Schon bisher galt die Regelung nur Außen-GbR sind in der AnaCredit Meldung zu berücksichtigen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gibt es nun eine eindeutige Unterscheidung zwischen meldepflichtigen eingetragenen (Außen) GbR und den nicht meldepflichtigen Innen-GbR, die nicht im neuen Register eingetragen sind. Bei bereits gemeldeten GbR bleiben allerdings bereits gemeldete Vertragspartnerkennungen bestehen.

3. Ausländischer Niederlassungen

Ab der Februar-Meldung sind ausländische Niederlassungen mit der neuen Rechtsform „FBRANCH“ zu melden und so direkt und einfach zu identifizieren, bisher wurden diese ggf. mit „NOT_APPL“ gemeldet.

4. Erweiterung der Vertragspartnerstammdatenrückmeldung „RIAD-Rückmeldungen“

Beginnend mit Februar 2024 werden nicht mehr nur die Fehler in der letzten Meldedatei zurückgemeldet, sondern alle bestehenden Validierungsfehler ab September 2018. Hierzu wird eine neue Spalte Ende der Gültigkeit des Validierungsfehlers „VLD_T“ definiert, diese wird aber aktuell noch nicht genutzt.

5. Der Postalische Versand der Bundesbankrundschreiben bzgl. AnaCredit entfällt.

Da alle Rundschreiben bzgl. AnaCredit auf der Internetseite der Bundesbank elektronisch abgerufen werden können, stellt die Bundesbank deren postalischen Versand ein.

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