IT-Sicherheit: BaFin veröffentlicht das finale Rundschreiben „Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT)“

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Anfang April 2019 hatten wir bereits in einem ausführlichen Blog über die wesentlichen Inhalte der Entwurfsfassung zu den „Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (KAIT)“ berichtet.

Am 02. Oktober 2019 hat die BaFin das nahezu unveränderte Rundschreiben 11/2019 (WA) veröffentlicht. Die kleineren Anpassungen zur Entwurfsfassung betreffen sprachliche Harmonisierungen sowie die Ergänzung von einzelnen Konkretisierungen. Das Rundschreiben tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ist somit sofort und unmittelbar anzuwenden.

Die Änderungen und Detaillierungen der KAIT sowie die damit verbundenen Umsetzungsaufwände für die Branche schätzen wir als erheblich ein. Dies zeigen unsere Erfahrungen aus dem direkten Vergleich mit der Banken- und Versicherungsbranche, welche relativ analoge Anforderungen bereits umsetzen mussten. Insbesondere die Implementierungszeiten sind aus unserer Sicht nicht zu unterschätzen!

Nutzen Sie unsere langjährigen regulatorischen Erfahrungen sowie unsere Expertise in der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen an die IT. Zusammen mit dem RFC-BAIT/VAIT/KAIT-Analyse-Tool sind wir hier als Ansprechpartner der ersten Wahl zu sehen. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne jederzeit an.

Dringlichkeit

Umsetzungsaufwand

Auswirkungen

Ihre Ansprechpartner
Matthias Oßmann 4:3
Matthias Oßmann
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