Der Baseler Ausschuss hat die Baseler Eigenkapitalregelungen fortlaufend weiterentwickelt. Die Anpassungen an dem bereits im Dezember 2017 veröffentlichen Regelwerk Basel III wurden schließlich zu dem auch als Basel IV bekannten „Consolidated Basel Framework“ zusammengeführt.
Die Umsetzung der Regelungen von Basel IV in der EU erfolgt über das EU-Bankenpaket, welches die Capital Requirement Regulation III (CRR III) und die Capital Requirement Directive VI (CRD VI) beinhaltet. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Basel IV und das EU-Bankenpaket.
In diesem Zusammenhang hat die European Banking Authority (EBA) zwei Roadmaps veröffentlicht:
- „EBA-Roadmap on Strengthening the Prudential Framework“ für Mandate zur Umsetzung von Basel IV (Dezember 2023)
- „EBA-Roadmap on Sustainable Finance“ für Mandate zur Umsetzung von ESG-Aspekten (Dezember 2022).
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf 1., während die Inhalte aus 2. unter folgendem Link nachvollzogen werden können.
EU-Bankenpaket
Nach über zwei Jahre andauernden Trilogverhandlungen zum EU-Bankenpaket (wir berichteten in unserem Blog) wurden am 4. Dezember 2023 die finalen Texte der Capital Requirement Regulation III (CRR III) und der Capital Requirement Directive VI (CRD VI) von der EU-Kommission veröffentlicht (Link).
Das finale Regelwerk zur Umsetzung von Basel IV in der EU soll im ersten Halbjahr 2024 im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die darin enthaltenen Anforderungen sind bis 01.01.2025 zu implementieren. Von einer Verschiebung des Umsetzungstermins wurde explizit abgesehen. Die kurze Umsetzungsfrist erzeugt einen unmittelbaren Handlungsbedarf. Die sich aus Auswirkungs- und GAP-Analysen ergebenden individuellen Erfordernisse sollten möglichst kurzfristig in einen Umsetzungsplan münden.
Ziel des Bankenpakets ist es, die Banken in der EU widerstandsfähiger gegen mögliche Schocks zu machen, einen Beitrag zum ökologischen Wandel zu leisten und den Zugang zum Binnenmarkt zu erleichtern.
Das Bankenpaket beinhaltet wesentliche Änderungen und Konkretisierungen bestehender Regelungen und führt zu potenziellen Handlungsbedarfen in den folgenden Bereichen:
Kreditrisiko | Neuer Kreditrisikostandardansatz gemäß dem Baseler Standard unter Berücksichtigung von EU-Spezifika |
Operationelles Risiko | Neue Ansätze gemäß den Baseler Standards |
CVA-Risiko | Überarbeitung der Anforderungen an die CVA-Ansätze |
Marktpreisrisiko | Konkretisierung der Angleichung an die FRTB-Standards |
ESG-Risiko | Präzisierung des aufsichtlichen Rahmens zur Überwachung der Institute zum Umgang mit ESG-Risiken und Nachhaltigkeitsverpflichtungen |
Output Floor | Anwendung für alle Risikoarten auf konsolidierter und individueller Ebene mit stufenweiser Einführung |
Offenlegung und Meldewesen | 12. Mai 2025 als Stichtag für die Einreichung der ersten Meldungen nach den neuen Vorgaben der CRR III inkl. ESG-Risiken |
EBA-Roadmap on strengthening the prudential framework
Zur Umsetzung des EU-Bankenpakets, mit dem die Basel-IV-Regelungen in der EU eingeführt werden, sind diverse Mandate für die Europäische Bankenbehörde (EBA) vorgesehen. Der Fahrplan hierzu wurde am 18.12.2023 in Form einer Roadmap veröffentlicht. Wesentliche Inhalte werden nachstehend kurz dargestellt.
Die rund 140 Mandate, welche der EBA zur Entwicklung technischer Standards, Leitlinien und Berichten zur Ergänzung des Gesetzespakets erteilt wurden, betreffen verschiedene Bereiche wie Kreditrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko, ökologische, soziale und Governance-Risiken (ESG), Berichterstattung, Offenlegung sowie Marktzugang und Governance.
Die EBA plant die Bearbeitung der Mandate in vier Phasen, entsprechend den gesetzlichen Fristen und den von den Mitgesetzgebern festgelegten Prioritäten. Die vier Phasen sind:
Phase 1: Diese Phase umfasst 32 Mandate mit Fristen bis zu einem Jahr nach dem Inkrafttreten des Bankenpakets. Sie beinhaltet Mandate zu den Bereichen Kredit-, Markt- und operationelles Risiko sowie die ersten Mandate zu ESG-Risiken.
Phase 2: Diese Phase umfasst 43 Mandate mit Fristen bis zu zwei Jahren nach dem Inkrafttreten. Sie enthält weitere Mandate zu Kredit-, Markt- und operationellen Risiken sowie eine Reihe von Mandaten zu Governance und Marktzugang, insbesondere für Zweigstellen in Drittländern.
Phase 3: Diese Phase umfasst 21 Mandate mit Fristen bis zu drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie. Sie beinhaltet die meisten der verbleibenden Mandate zu Regulierungsprodukten sowie einige Berichte über das Funktionieren des aufsichtsrechtlichen Rahmens.
Phase 4: Diese Phase umfasst 36 Mandate mit Fristen von vier Jahren oder später. Sie enthält hauptsächlich Berichte zu Umsetzung, Auswirkungen und Herausforderungen des EU-Bankenpakets.
Die folgende Abbildung zeigt die wesentlichen Aspekte der einzelnen Regelungsbereiche in den vorgesehenen vier Phasen.
Die EBA ist sich der operativen und aufsichtlichen Herausforderungen bei der Umsetzung des Bankenpakets bewusst und wird die Fortschritte überwachen und bei Bedarf Orientierungshilfen geben. Die EBA warnt auch vor einigen potenziellen Engpässen und Verzögerungen aufgrund von Ressourcenknappheit und technischer Komplexität. Die EBA kann den Fahrplan zu einem späteren Zeitpunkt je nach dem tatsächlichen Stand der Entwicklung aktualisieren.
Gerne diskutieren unsere Regulatorik-Experten in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen die aus den aktuellen und perspektivischen Anpassungen resultierenden Handlungsnotwendigkeiten und unterstützen Sie bei deren Implementierung. Sprechen Sie uns dazu an!
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