EBA veröffentlicht „Guidelines on Loan Origination and Monitoring“

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Am 29.05.2020 wurden die finalen EBA Guidelines on Loan Origination and Monitoring (Leitlinien zur Kreditvergabe und -Überwachung) veröffentlicht. Der Veröffentlichung war ein intensiver Begutachtungs- und Feedbackprozess vorausgegangen, welcher zu erheblichen Änderungen gegenüber dem am 19.06.2019 zur Begutachtung veröffentlichten Entwurf geführt hat. 

Zielsetzung
Ziel der neuen Leitlinien ist die Sicherstellung robuster und vorsichtiger Standards für die Kreditvergabe und Überwachung. Dabei werden ESG Aspekte, Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung, sowie technologiebasierte Innovationen berücksichtigt. Damit soll die Qualität der Neukreditvergabe gesteigert werden, um die Stabilität und Resilienz des EU-Banksystems zu erhöhen. 

Anwendungsumfang
Die Leitlinien gelten für alle CRR Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Art. 4(1)-(3), Verordnung (EU) Nr. 575/2013) und somit auch für Leasing- und Factoringunternehmen mit Banklizenz. Sie gelten für Kredite in allen Segmenten, d.h. Privatkunden (Retail inkl. Micros), Firmenkunden (Corporates), Finanzinstitute (Financial Institutions) und öffentlicher Sektor (Sovereigns). Schuldverschreibungen (debt securities), Derivate & Wertpapierfinanzierungsgeschäfte fallen grundsätzlich nicht unter die Leitlinie.  

Abstimmung mit inhaltlich verwandten Regelungen
Die neuen Leitlinien haben wesentliche Überschneidungen mit der Leitlinie über Wohnimmobilienkreditverträge (RL 2014/17/EU) sowie der Leitlinie über Verbraucherkreditverträge (Leitlinie 2008/48/EG), welche ebenfalls gerade in Überarbeitung sind. Hier wurde eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Expertenteams gesucht und die zuvor abweichende Terminologie vereinheitlicht. Dies sorgt für Rechtssicherheit und lässt keine weiteren Änderungen der in den EBA Guidelines on Loan Origination and Monitoring geregelten Sachverhalte erwarten. 

Wesentliche Inhalte
Die neuen Leitlinien machen umfangreiche und detaillierte Vorgaben (1) zur internen Governance/Steuerung, (2) dem Kreditvergabeprozess, (3) dem Pricing, (4) der Sicherheitenbewertung und -wiederbewertung, und (5) der laufenden Kreditüberwachung. Die Vorgaben zur Kreditvergabe und dem Pricing gelten nur für Privat- und Kommerzkunden und gesundes Geschäft; Kredite an Finanzinstitute und den öffentlichen Sektor sowie gestundete (foreborne) und notleidende (non-performing) Engagements sind davon ausgenommen. 


Nachstehend finden Sie eine Auflistung der aus RFC Sicht wesentlichen Regelungsinhalte: 

Interne Governance/Steuerung 

  • Einbettung der Kreditvergabe-Leitlinien in das Risk Appetite Framework des Instituts, 
  • klare Regeln für die Kreditvergabe inkl. automatisierter Entscheidungsverfahren, der dafür notwendigen Informationen und dem Vorgehen bei Abweichungen von definierten Standards, 
  • Berücksichtigung von Klimaänderungsrisiken mit Wirkung auf die Kreditnehmer, 
  • bei Vergabe nachhaltiger Finanzierungen klare Definition und Regeln sowie laufende Überwachung von deren Einhaltung, 
  • Aufbau einer IT-Infrastruktur, welche die laufende Überwachung auf Einzelgeschäftsebene ermöglicht, sowie 
  • laufende Überwachung und Kontrolle der Einhaltung des internen Regelwerks. 

Kreditvergabeprozess 

  • Detaillierte Mindestanforderungen an die für die Kreditvergabe notwendigen Informationen in Abhängigkeit vom Kundensegment und Risikogehalt des Einzelgeschäfts, 
  • umfassende Gesamtbetrachtung des Schuldners und all seiner Verbindlichkeiten sowie seiner relevanten GvK (Gruppe verbundener Kunden) Beziehungen, 
  • Durchführung angemessener Sensitivitätsanalysen in der Kreditwürdigkeitsprüfung, sowie 
  • Vertragsunterzeichnung erst nach Erfüllung aller in der Kreditentscheidung definierten Vorbedingungen. 

Pricing 

  • Risiko-adjustiertes Pricing unter Berücksichtigung aller Kostenkomponenten und der Markt- und Wettbewerbsbedingungen, 
  • angemessene Risk-Return Steuerung auf Segment und Einzelgeschäftsebene, sowie 
  • Reporting und Begründung aller materiellen Kreditvergaben unter Einstandskosten. 

Sicherheiten(wieder)bewertung 

  • Klare Bewertungsgrundsätze pro Sicherheitenart (statistische Verfahren sind weiterhin gestattet) 
  • Bewertung von Immobilien durch qualifizierte interne oder externe Gutachter und Mindestanforderungen an Bewertungsgutachten, sowie 
  • regelmäßige und riskoadäquate Sicherheitenüberwachung und -wiederbewertung. 

Kreditüberwachung 

  • Robuste prozessuale und IT-technische Infrastruktur, um risikoadäquate Überwachung auf Portfolio und ggf. Einzelgeschäftsebene zu ermöglichen, 
  • Möglichkeit, hinreichend granulare Information weitestgehend automatisiert und zeitnah zu erzeugen, 
  • Mindestinhalte der laufenden Kreditüberwachung, 
  • Verpflichtung zum Covenant-Monitoring und dem Aufbau eines segment- und risiko-adäquaten Frühwarnsystems zur Erkennung von Verschlechterungen der Kreditqualität, sowie 
  • Implementierung angemessener Prozesse bei auffälligen Kreditnehmern. 

Proportionalität 

Grundsätzlich sind die Leitlinien gemäß dem Proportionalitätsgrundsatz umzusetzen, wobei folgende Maßstäbe hierbei anzuwenden sind:

Implementierungsfristen 

Neugeschäft: Auf neu vergebene Kredite sind die Leitlinien ab 30.06.2021 anzuwenden. 
Bestandsgeschäft: Bei Neuverhandlung oder Vertragsänderung eines Bestandsgeschäfts gelten die Leitlinien ab 30.06.2022. 
Einholung fehlender Information zur Kreditüberwachung: Für Bestandsgeschäft hat dies bis zum 30.06.2024 im Rahmen der turnusmäßigen Wiedervorlage zu erfolgen. 

Was bedeutet das für Sie und Ihr Institut? 

Im Rahmen der Begutachtung wurden die Vorgaben der neuen Leitlinien gegenüber dem Begutachtungsentwurf in wesentlichen Punkten den Besonderheiten der Kundensegmente und Marktgegebenheiten angepasst. Auch wurde das ursprüngliche Implementierungsdatum per 30.06.2020 um zumindest ein Jahr auf 30.06.2021 verschoben. 

Dennoch sind die Anforderungen umfangreich und erfordern – gemäß RFC Praxiserfahrung – teilweise aufwendige Anpassungen von Abläufen und IT-Systemen. Die dafür notwenigen Aufwände und Durchlaufzeiten sollten keinesfalls unterschätzt werden. Wir empfehlen daher eine zeitnahe Bestandsaufnahme und Identifikation der für Ihr Institut, Geschäftsmodell und Portfolio angemessenen Maßnahmen. 

Die Experten von RFC Professionals haben darin langjährige Erfahrung und begleiten Sie gerne in diesem Prozess. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie per Mail. 

Dringlichkeit

Umsetzungsaufwand

Auswirkungen

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