Seit mehr als zehn Jahren wird ein einheitlicher regulatorischer Stresstest in der EU durchgeführt. Der sogenannte EU-weite Stresstest hat dabei viele Veränderungen in Bezug auf Umfang, Methoden, Annahmen, Szenarien und Ergebnisauswertung erlebt. Da das aufsichtliche Stresstesting ein wichtiges Informationstool sowohl für die Aufsicht als auch für die Banken hinsichtlich ihrer Finanzstabilität und Kapitalausstattung ist, haben unterschiedliche Sichten für die Berechnung und Interpretation der Ergebnisse zu Uneinigkeiten und Kommunikationsproblemen geführt (insbesondere während der QA Phase). Mit dem neuen Vorschlag versucht die Aufsicht diese Problematik anzugehen und den Banken mehr Selbstbestimmung zu gewähren.
In diesem Konsultationspapier wird eine neue Struktur mit zwei parallelen Sichten für den aufsichtlichen Stresstest vorgestellt, mit dem Ziel die interne Sicht der Banken mit zu berücksichtigen und somit die Stresstest-Ergebnisse relevanter (realitätsnäher) zu machen. Die Konsultation mit relevanten Stakeholdern endet am 30. April 2020.
Das zukünftige Rahmenwerk besteht, wie in der folgenden Abbildung dargestellt, aus zwei komplementären Sichten: Einer Banksicht (‚Bank Leg‘) und einer regulatorischen Sicht (‚Supervisory Leg‘).
Die regulatorische Sicht bildet die Basis für aufsichtliche Entscheidungen und ist direkt mit der P2G (Pillar-2-Guidance) verbunden. Diese Sicht soll auf einer gemeinsamen EU-Methodik basieren, welche den derzeitigen eingeschränkten Bottom-up-Ansatz fortführt.
Im Rahmen der Banksicht können die Institute ihre eigenen Risikoberechnungen im adversen Szenario kommunizieren. Hier haben die Banken mehr Spielraum und weniger Einschränkungen (‚constraints‘) in ihren Projektionen. Die Grundlage bilden die gemeinsamen Methoden der regulatorischen Sicht, wobei Abweichungen erlaubt sind, wenn diese erklärt und die damit verbundenen Auswirkungen offengelegt werden.
Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sollen beide Sichten die gleichen gemeinsamen Szenarien und Ausgangspunkte für die Projektion der Stresstest Ergebnisse verwenden.
Bezüglich der Offenlegung werden drei Varianten zur Diskussion gestellt:
I. die Offenlegung der P2G
II. die Offenlegung von Bandbreiten der P2G oder
III. die Offenlegung des CET1-Kapitalverbrauchs (anstatt der P2G) abzüglich aufsichtlicher Anpassungen.
Im Rahmen des Szenario Designs werden mehrere makroökonomische Szenarien berücksichtigt. Zur Diskussion gestellt wird auch die Einführung von Sondierungsszenarien bezogen auf potenzielle Risiken, die kurzfristig realisierbar sind (Liquidität) oder aus längerfristigen Veränderungen im Geschäftsumfeld (Umwelt, Gesellschaft und Politik) stammen.
Insgesamt beinhaltet die Konsultation 31 Fragen, welche am Ende in einem Fragebogen zusammen-gefasst sind. Im Anhang findet sich zudem noch eine Auflistung von methodischen Grenzen bzw. Zwängen im Stresstest 2020.
Ein Blick auf die Roadmap zeigt einen ambitionierten Zeitplan, nach welchem die Ergebnisse im Oktober veröffentlicht werden sollen. Die Konsultation läuft gleichzeitig mit dem regelmäßigen Stresstest 2020 und kann daher aus jüngsten Erfahrungen durch Aufsicht und Industrie angereichert werden.
Die Experten von RFC Professionals begleiten ihre Kunden seit vielen Jahren erfolgreich bei der Analyse und dem Management aufsichtlicher Veränderungen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewertung der Auswirkungen aus den Änderungen der Vorgaben zum Stresstesting und deren Implementierung. Sprechen Sie uns gerne an!Ihre Ansprechpartner erreichen Sie per Mail.
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