EU-Rat verabschiedet Bankenpaket

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In unserem Business Breakfast „Basel III Finalisierung und die Umsetzung im EU Bankenpaket“ am 09. April 2019 sind wir bereits auf die wesentlichen Inhalte des EU Bankenpakets zur Umsetzung der im Basel III Regelwerk festgelegten bankaufsichtlichen Anforderungen auf europäischer Ebene eingegangen.

Am 14. Mai 2019 hat der EU-Rat das im Rahmen unserer Veranstaltung vorgestellte EU Bankenpaket bestehend aus Regelungen zu Eigenmittelanforderungen in der CRR II und CRD V sowie Anforderungen zu Sanierung und Abwicklung in der BRRD II und SRMR II angenommen. Das Bankenpaket soll nun im Juni 2019 im Amtsblatt veröffentlicht werden. Der größte Teil der darin enthaltenen Vorschriften wird somit wie geplant ab Mitte 2021 in Kraft treten.

Die beschlossenen Änderungen dienen einer weiteren Verbesserung der Finanzstabilität und Risikominimierung im Bankensektor der EU. Sie tragen damit auch zur Erreichung eines der wesentlichen Ziele der auf den drei Säulen Bankenaufsicht, Bankenabwicklung und Einlagensicherung basierenden Bankenunion bei.

Die mit dem Bankenpaket verbundenen wesentlichen Änderungen finden Sie auch in unserem Blog Beitrag „Abschluss der Verhandlungen zu EU-Bankenpaket“.

In der Pressemitteilung des Europäischen Rats finden sich neben den im Bankenpaket enthaltenen Schlüsselmaßnahmen auch die folgenden Links zu den zwischenzeitlich veröffentlichten, offiziellen Übersetzungen der im Bankenpaket enthaltenen Regelungen:

Gerne informieren wir Sie auch weiterhin über den jeweils aktuellen Stand der nächsten Schritte, die noch notwendig sind, um die Inhalte der Basel III-Finalisierung abschließend in europäisches Recht zu überführen. Schwerpunktthemen dabei sind u.a.: Kreditrisiko (IRBA/KSA), operationelles Risiko (Abschaffung AMA, Einführung SMA), Output Floor, Credit Valuation Adjustment-Risiko (Überarbeitung des CVA-Standardansatzes) sowie das neue Marktpreisrisikorahmenwerk.

Aus den bereits beschlossenen geänderten Regelungen sowie den noch zu erwarteten neuen regulatorischen Anforderungen ergeben sich umfangreiche Herausforderungen und Implikationen für Geschäftsbereiche wie Treasury, Risikomanagement und -controlling, Rechnungswesen, Prozessorganisation, Interne Revision, IT- und Datenmanagement.

Wir sehen einen erheblichen und dringenden Handlungsbedarf zur fristgerechten Umsetzung der Regelungen, beginnend mit einer GAP-Analyse und Evaluierung/Priorisierung der Handlungsnotwendigkeiten je nach Grad der Betroffenheit und Auswirkungen.

Die Experten von RFC Professionals begleiten seit vielen Jahren erfolgreich ihre Mandanten bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Veränderungen. Gerne stehen wir Ihnen zum Austausch oder auch der Bewertung der Auswirkungen auf Ihr Institut sowie die Implementierung der Änderungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne jederzeit dazu an!

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