Abschluss der Verhandlungen zu EU-Bankenpaket

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In unserem Blogbeitrag „CRD V + CRR II: Trilog Verhandlungen zu EU-Bankenpaket beginnen“ haben wir über den Ausgangspunkt der weiteren Debatten zwischen den EU-Institutionen zur Umsetzung der „Basel IV“ Regelungen in der EU berichtet. Im Februar 2019 konnte – nach insgesamt mehr als 2 Jahren Konsultation – eine Einigung zum EU Bankenpaket, noch vor den EU Parlamentswahlen im Mai 2019, erzielt werden. Die Verabschiedung der finalen Gesetzestexte zur Veröffentlichung im Amtsblatt durch das EU Parlament erfolgte in der Plenumssitzung am 16.4.2019.

Das vorliegende Bankenpaket dient dabei der Umsetzung der im Basel III Regelwerk festgelegten bankaufsichtlichen Anforderungen auf europäischer Ebene. Es enthält Anpassungen bei der Capital Requirements Directive (CRD V), der Capital Requirements Regulation (CRR II) sowie der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD II) und der Single Resolution Mechanism Regulation (SRMR II).

Die Änderungen in der CRD V beziehen sich insbesondere auf die in der Säule 2 verankerten Vorgaben wie die Regelungen zum Zinsänderungsrisiko, zu ergänzenden Säule 2 Eigenkapitalanforderungen, zur Proportionalität sowie der Konsolidierung und Gruppenbeaufsichtigung.

Wesentliche Neuerungen der CRR II betreffen die Regelungen zu Leverage Ratio (LR), Net Stable Funding Ratio (NSFR), Kontrahentenrisiko, Marktpreisrisiko, Kreditrisiko, Verbriefungen, Investment-fonds, Großkrediten und Eigenmittel. Daneben gibt es Anpassungen beim Meldewesen und der Offenlegung sowie den Anforderungen an eine zusätzliche Verlustabsorptionsfähigkeit im Rahmen von TLAC und MREL.

Im Zusammenhang mit den Regelungen zur Abwicklung und Sanierung enthalten die BRRD II und die SRMR II Neuerungen zu TLAC und MREL, zur Gläubigerhierarchie sowie Regelungen für Drittländer.

Die wesentlichen Neuerungen und Änderungen durch das EU-Bankenpaket haben wir im Rahmen eines Breakfast Briefings vorgestellt und sind im Form einer Präsentationsunterlage aufbereitet. Die finalen Regelungen sehen dabei größtenteils eine Anwendung ab 18 bzw. 24 Monaten nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vor. Somit wird aktuell von einer Anwendung der Regelungen Ende 2020 bzw. Mitte 2021 ausgegangen.

Zusätzlich zu den beschriebenen Neuerungen und Änderungen sind in einem nächsten Schritt noch die Inhalte der Basel III-Finalisierung mit den Schwerpunktthemen Kreditrisiko (IRBA/KSA), operationelles Risiko (Abschaffung AMA, Einführung SMA), Output Floor, Credit Valuation Adjustment-Risiko (Überarbeitung des CVA-Standardansatzes) und neues Marktpreisrisikorahmenwerk in europäisches Recht zu überführen. Zur Vorbereitung der nach den EU Parlamentswahlen anstehenden Konsultation läuft hierzu bereits eine Auswirkungsstudie der EBA. Die Verhandlungen einer CRR III und CRD VI könnten bereits im Herbst 2019 beginnen und sollen so abgeschlossen werden, dass sie Anfang 2022 in Kraft treten können.

Aus den neuen und geänderten Regelungen ergeben sich umfangreiche Herausforderungen und Implikationen für viele Geschäftsbereiche wie Treasury, Risikomanagement und -controlling, Rechnungswesen, Prozessorganisation, Interne Revision, IT- und Datenmanagement.

Vor dem Hintergrund der umfangreichen Herausforderungen und Implikationen sehen wir einen sehr dringenden und erheblichen Handlungsbedarf zur fristgerechten Umsetzung der Regelungen, beginnend mit einer GAP-Analyse und Priorisierung der Handlungsnotwendigkeiten je nach Grad der Betroffenheit und Auswirkungen.

Die Experten von RFC Professionals begleiten seit vielen Jahren erfolgreich ihre Mandanten bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Veränderungen. Gerne stehen wir Ihnen zum Austausch oder auch der Bewertung der Auswirkungen auf Ihr Institut sowie die Implementierung der Änderungen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an!

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