Beratungen zur CRR III und CRD VI haben begonnen!

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Aufgrund der Corona-Pandemie wurde neben dem EU-weiten Bankenstresstest (nun geplant für 2021) und dem LSI-Stresstest (nun geplant für 2022) auch die Einführung der finalen Basel III-Regelungen um ein Jahr auf 2023 verschoben.

Die Anpassungen der CRR/CRD zur Umsetzung der finalen Regelungen von Basel III (auch als Basel IV bezeichneten) sollte ursprünglich zum 01.01.2022 in Kraft treten und wurde Corona-bedingt auf 2023 verschoben, um die Finanzierung der Wirtschaft nicht durch weitere regulatorische Anforderungen zu gefährden. Ein Gesetzes-Entwurf wird für diesen Herbst erwartet.

Die wichtigsten Neuerungen neben der geänderten Risikobemessung beim Kredit-, Marktpreis- und operationellem Risiko gehört der Output-Floor. Demnach muss bei Verwendung interner Modelle die Kapitalanforderung ab 2023 mindestens 50% des Vergleichswertes aus den parallel zu ermittelnden Standardansätzen betragen, bis 2028 steigt die Anforderung schrittweise auf 72,5%. Ersten Studien zufolge ist von einem Anstieg der erforderlichen Eigenkapitalquote um 10% bis 15% durch die Umsetzungen der neuen Anforderungen zu rechnen.

Hinsichtlich der Offenlegungspflichten rückt die Ergänzung der nichtfinanziellen Berichterstattung um ESG-Risiken immer weiter in den Fokus.

Der Bundesverband deutscher Banken plädiert für eine Verschiebung der Einführung der neuen CRD/CRR-Regularien, um eine zusätzliche Belastung der Banken während der andauernden Corona-Krise zu vermeiden. Zusätzlich sollten im Rahmen der Umsetzungsberatungen EU-spezifische Anpassungen zur Berücksichtigung der bestehenden langfristigen, risikoarmen Baufinanzierungen sowie des starken, bankfinanzierten Mittelstandes ohne externe Ratings erfolgen. Daneben sind die europäischen Kapitalpuffer (P2R und systemischer Puffer) bei den Beratungen einzubeziehen, um den Anstieg der Kapitalanforderungen zu begrenzen und Wettbewerbsnachteilen entgegenzuwirken.

Auch wenn EU-spezifische Anpassungen noch nicht abschließend bekannt sind, wird zu einer zeitnahen Durchführung von Proberechnungen auf Basis der Anforderungen des Basler Rahmenwerks geraten, um strategische Steuerungsimpulse frühzeitig zu erkennen und umzusetzen.

Die Experten von RFC Professionals begleiten ihre Mandanten seit vielen Jahren bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen und Änderungen. Greifen Sie auf unsere umfangreichen Erfahrungen aus Audit- und Umsetzungsprojekten im Kontext Bankenregulatorik sowie unser Benchmark Know-how zurück. Kontaktieren Sie uns gerne per Mail.

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Matthias Oßmann 4:3
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