AnaCredit und kein Ende – das neue Meldewesen (ERF) erster Teil

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Bundesbank informiert über die Produktivnahme der AnaCredit-Ausreißer-Meldungen.

Mit dem von der ECB vorangetriebenen strategischen Langzeitprojekt European Reporting Framework abgekürzt ERF oder inzwischen auch EREF schien eine Ablösung des klassischen Meldewesens nur noch eine Frage der Zeit. Ziel der Aufsichtsbehörden war dabei die Lieferung von granularen Kredit- und Risikodaten auf Basis eines europaweit einheitlichen Meldewesens. Zukunftsweisende Ideen wie ein einheitliches Datenmodell „Banks‘ Integrated Reporting Dictionary“ (BIRD) bewerteten alle Key-Player als gute Idee – aber bitte nur auf freiwilliger Basis.

Teil dieser großen Idee war die Schaffung einer neuen statistischen Meldung mit europaweit einheitlichen Kreditbasisdaten. Die dafür zuerst geschaffene Meldung ist AnaCredit, in der granulare Kreditdaten ab 25.000 Euro angeliefert werden. Neben der Möglichkeit zur Ermittlung wichtiger Ergebnisse, erhofften sich die Aufsichtsbehörden davon auch einen Einfluss auf die aufsichtsrechtlichen Meldungen.  

Fernziele waren anfangs die Ablösung von Large Exposure Meldungen und des deutschen Millionenkreditwesens. Auch eine Feedbackschleife zur Ermittlung des Gesamtkreditumfangs aller Kunden war analog vorgesehen. Doch die Euphorie verflog schnell. Einzelne Länder wollten auf bestehende landesspezifische Kreditdatenbanken zurückgreifen. Andere Länder lehnten generell auch aus Datenschutzgründen die Berücksichtigung von natürlichen Personen ab. Es gab noch weitere Einschränkungen bzgl. der Berücksichtigung von Wertpapieren und Derivaten. Auch die Institute standen aufgrund des zusätzlich entstehenden Meldeaufwands dieser Meldung skeptisch gegenüber.

Die Aufsichtsbehörden loben die flexiblen Einsatzmöglichkeiten der übersendeten Daten. So konnten z. B. schon COVID19-spezifische Auswertung der Aufsichtsbehörden ohne zusätzliche kurzfristige Datenanforderungen durchgeführt werden.

Was zeigt dagegen die Realität?

  • Aufgrund der geringen Schwellwerte von 25.000 Euro entstehen sehr hohe Datenvolumina mit langen Verarbeitungszeiten.
  • Die Schwierigkeit der Abgrenzung der Kredite mit teilweiser Beteiligung von natürlichen Personen führt zu einer unvollständigen Datenübermittlung.
  • Große Probleme bereiten zudem die Datenqualität von Stammdaten sowie sich ständig ändernde Validierungsregeln.
  • Zusatzaufwand aufgrund der Notwendigkeit der Abstimmung der Daten mit anderen Meldungen wie der FinRep Meldung und der BiSta Meldung.

Somit bleibt für die Institute eine neue zusätzliche Meldung mit hohem Einführungs- und Änderungsaufwand und sowie ständig neuen Anforderungen.

Neben der Umstellung des Meldeformats auf das Zeitpunktprinzip für die Einreichung von Kreditdaten erfolgte im Jahr 2021 auch die Aufforderung der Bundesbank an betroffene Banken zur Bereinigung von Dubletten in den Vertragspartner-Stammdaten. Dies erwies und erweist sich für einzelne Institute noch immer als sehr aufwendig.

Aktuell steht eine schon lange angekündigte Erweiterung der AnaCredit-Meldung für die Kunden an. Sie können eine Bestätigungs-Meldung auf die Rückmeldung von Ausreißern zum Vormonat abgeben.

Um konkret zu werden: Im Rundschreiben 57/2020[1] erfolgte die Mitteilung der Bundesbank, dass zum Meldestichtag 31. August 2020 zur Sicherung der Qualität der AnaCredit-Daten Prüfungen auf „Ausreißer[2]“ durchgeführt und den Banken die entsprechenden Plausibilisierungsergebnisse in den Rückmeldungen bereitgestellt würden.

Zusätzlich wurde bereits im Rundschreiben 37/2020[3] von der Bundesbank angekündigt, dass meldepflichtige Institute auch die Möglichkeit bekommen sollen, als Ausreißer vermutete Werte zu bestätigen. Im Rundschreiben Nr. 03/2021[4] konkretisiert die Bundesbank schließlich die Einführung der Möglichkeit zur Bestätigung von auffälligen, aber korrekten Werten voraussichtlich ab Ende 2021.

Im Validierungshandbuch[5] wird angekündigt, für alle Meldetermine, für die Auffälligkeiten zurückgemeldet wurden (d. h. beginnend mit dem Meldetermin 31.08.2020), die Option zu eröffnen, als auffällig zurückgemeldete Werte durch die Übermittlung einer Einreichungsdatei bei der Bundesbank rückwirkend als korrekt zu bestätigen. Hierzu gibt es ergänzend zum Validierungs-handbuch ein eigenständiges Excel-Dokument („Wertgrenzen zum Erkennen von Ausreißern Version 2.0“), indem die Schwellwerte für die einzelnen Attribute zur Kennzeichnung von Ausreißern definiert sind.

Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es noch keine technischen Möglichkeiten zur Durchführung der Rückmeldung durch die Banken mittels der beiden weitverbreitetsten Meldewesensoftware-Lösungen.

Von BSM dem Hersteller von BAIS wurde schon im 1. Quartal 2021 angekündigt, eine Funktion zum automatisierten Einlesen der Bundesbankmeldungen von Auffälligkeiten und zum automatisierten Rückmelden an die Bundesbank bereit stellen zu wollen.

Auch RegTech, der Hersteller des Marktführers der Standardsoftware Abacus, hat bereits ein Formular zur Rückmeldung in der neuesten Softwareversion implementiert.

Wie eine solche Meldung manuell oder zumindest teilweise automatisiert ablaufen kann, ist derzeit nicht wirklich vorstellbar. Zumindest wurde von uns bisher auch noch kein Institut identifiziert, welches diese Möglichkeit zur Bestätigung von Ausreißern wahrnimmt.

In der technischen Spezifikation der Stamm- und Kreditdatenmeldungen für AnaCredit an die Bundesbank in der Version 2.3 vom 23.07.2021 wird eine mögliche Rückmeldedatei technisch mitsamt den einzusetzenden Dateinamen spezifiziert. Zum 25.03.2022 informierte die Bundesbank die Kreditinstitute per Mail darüber, dass ab sofort in ihrer Produktionsumgebung die Möglichkeit zur Bestätigung von auffälligen, aber korrekten Werten in Ihren AnaCredit-Kreditdatenmeldungen („Ausreißer“) bereitgestellt ist. Hierdurch wird die bereits für 2021 angekündigte Möglichkeit zur

Bestätigung von Ausreißern und damit gegebenenfalls auch die kurzfristige Begründung von Abweichungen ähnlich der Vorgehensweise bei der BiSta zur Pflicht.

Dies führt neben dem Aufwand zur Einführung einer technischen Lösung dauerhaft zu Mehraufwand bei den Banken durch die zusätzlich zur originären Meldung notwendige weitere Rückmeldung.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Einführung von neuen Anforderungen der Aufsichtsbehörden.

[1] Bundesbank, Rundschreiben 57/2020 vom 28.August 2020
[2] Unter Ausreißern werden Auffälligkeiten des Meldeinhalts zum Vormonat verstanden
[3] Bundesbank: Rundschreiben Nr. 37/2020[3] vom 20. Mai 2020
[4] Bundesbank: Rundschreiben Nr. 03/2021[4] vom 29. Januar 2021
[5] Bundesbank: AnaCredit Validierungshandbuch 13 vom 6. August 2021

Dringlichkeit

Umsetzungsaufwand

Auswirkungen

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Bernhard Deppisch
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Peter Krugluger
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