Umstellung der internen RTF-Ansätze bis Januar 2023

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In einem Schreiben an die Verbände der Kreditwirtschaft vom 03. Dezember macht die BaFin ihre Erwartungshaltung hinsichtlich der Umstellung der internen RTF-Konzepte auf die ökonomische Perspektive deutlich. Neben der Umsetzungsfrist finden sich zudem verschärfte Regelungen zu AT1- sowie Tier-2 Instrumenten.

Umsetzungsfrist

Die fachlichen Anforderungen sind seit 2018 bekannt (siehe dazu (RFC Blog) Neue Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte), wurden jedoch seitens der Aufsicht nicht vollständig mit harten Übergangsfristen versehen. Es wurde bspw. gestattet, sog. Going-Concern-Ansätze alter Prägung weiterzuverwenden. Dieses Wahlrecht entfällt und folglich muss bis zum 01.01.2023 die Umstellung der internen Risikotragfähigkeitsansätze auf die normative und ökonomische Perspektive abgeschlossen sein.

Verschärfte Anerkennungsfähigkeit von Kapitalbestandteilen

Angleichend an die EZB-Auslegung werden zum 01.01.2023 keine Ergänzungskapitalbestandteile als Risikodeckungspotential in der ökonomischen Perspektive anerkannt (Ausnahme bleiben die Vorsorgereserven nach §340f HBG). Im Hinblick auf die Anerkennungsfähigkeit von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals wird ebenfalls eine Harmonisierung zu EZB Vorgaben vorgenommen. Dies hat insb. auf weniger bedeutende Institute Einfluss, da das Privileg zur Anrechnung, ehemals begründet mit dem Proportionalitätsgedanken, entfällt.

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Dringlichkeit

Umsetzungsaufwand

Auswirkungen

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