Neuausrichtung des bankaufsichtlichen Meldewesens

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat am 3. Juli 2022 im BaFin Journal[1] die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie für eine Neuausrichtung des bankaufsichtlichen Meldewesens veröffentlicht. Am 12. September 2022 fand hierzu eine virtuelle Informationsveranstaltung statt. Die Präsentation hierzu finden Sie auf der Internetseite der BaFin[2]. 

Die Ziele der Neuausrichtung des Meldewesens

  • Entlastungen für Institute und Aufsicht zu schaffen
  • Die Analysefähigkeit der Aufsicht zu verbessern und Informationslücken zu schließen
  • Die Interoperabilität mit EU-Entwicklungen und Rechtsrahmen sicherzustellen

Zielbild für eine Neuausrichtung des Meldewesens[2]

Die nun veröffentlichte Studie zeigt eine Perspektive für die Neuausrichtung des Meldewesens. An ihr waren neben der BaFin, die Bundesbank, Bankenverbände, Institute und Rechenzentren beteiligt. Die Studie basiert auf agilen Methoden und hat als Ergebnis einen Prototypen.

Die Perspektive der Aufsicht für eine Neuausrichtung des Meldewesens

Bei der avisierten Neuausrichtung des Meldewesens wird von einem einheitlichen Datenmodell orientiert am Banks Integrated Reporting Dictionary (BIRD) mit einer mixed-granularen Datenanlieferung ohne Redundanzen mit bestimmten vorberechneten Kennzahlen, den Ankerwerten (Anchorvalues), ausgegangen. Zur Entscheidung stehen zwei mögliche Szenarien:

A. „Template-basierte Meldungserstellung as a Service“ auf der Basis der bisherigen Gesetzgebung – auch auf europäischer Ebene.

Hierbei erstellt die Aufsicht basierend auf den granularen Datenlieferungen inklusive Kennzahlen die bisherigen Meldetemplates und lässt sich diese in einer Feedbackschleife von den Instituten bestätigen.

B. „Wegfall von Templates“

Die gesamten bisherigen Templates insbesondere auch basierend auf EBA-ITS on Supervisory Reporting und EZB-Verordnung entfallen. Als einziger Meldegegenstand bleiben dann nur noch qualitäts­gesicherte, mixed-granulare Daten im einheitlichen Modell. Dies erfordert eine Änderung nahezu aller Legal Vorschriften für das Meldewesen sowohl auf europäischer Ebene als auch national in allen europäischen Staaten.

Ergebnis

Die Machbarkeitsstudie sieht als einzigen gangbaren Weg das Szenario B „Wegfall von Templates“. Das wird damit begründet, dass von 400.000 bisher notwendigen Datenpunkten zehntausende entfallen können. Außerdem müssen Aggregate von den Instituten nicht mehr plausibilisiert werden, sondern nur noch die von der Aufsicht erstellten Ergebnisse von den Instituten abonniert werden. Die Aufsichts­behörden können flexibel neue Aggregate in Eigenregie erzeugen ohne zusätzliche Datenanforderungen an die Institute. Europäische und nationale Aufsichtsbehörden sowie die Institute können leichter miteinander kommunizieren und agieren, da das gleiche Modell mit den gleichen Daten zugrunde liegt. Es können nicht nur aufsichtliche sondern auch statistische Meldungen durch die granularen Daten­anlieferung erstellt werden, sofern das Integrated Reporting Framework (IReF) mitberücksichtigt wird. Immerhin gibt es auch schon auf europäischer Ebene eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des IReF.[3]

Die Umsetzung könnte bei sofortigem Start bis 2028 erfolgt sein.

In der Studie wird auch angemerkt, dass durch die Umsetzung der Neuausrichtung des Meldewesens hohe Kosten entstehen, die aber nach der Einführung zu höherem Nutzen für die Aufsicht und zu einer Senkung der laufenden Betriebskosten im Meldewesen der Institute führt. Allerdings wird in der Studie wenig auf den hohen Änderungsaufwand und die damit verbundene Zeitspanne zur Änderung der kompletten Gesetzgebung im Meldewesen eingegangen. Es wird von einer Zustimmung zu den Ergebnissen dieser Studie sowohl von der Europäische Aufsicht als auch von den nationalen Aufsichtsbehörden in Europa und den gesetzgebenden Gremien ausgegangen.

Bisher gibt es nur die dargestellten Machbarkeitsstudien und noch keinen Beschluss der Aufsichtsbehörden, diesen Weg zu gehen.

Die dargestellten Szenarien zur Neuausrichtung des Meldewesens verdeutlichen schon jetzt die Notwendigkeit der Etablierung eines soliden Datenmanagements zur Gewährleistung der Integrität, Aktualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der bereitzustellenden Daten. Gerne unterstützen wir Sie beim Aufbau ihres Daten- und Datenqualitätsmanagements. Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen im Rahmen der Data und Information Governance und sprechen Sie uns an! Kontaktieren Sie uns gerne per Mail.

[1]Ergebnisse einer Marbarkeitsstudie

[2]Link zur virtuellen Informationsveranstaltung

[3] On a feasibility study of an integrated reporting system und article 430 C CRR. (EBA/REP/2021/38)

Dringlichkeit

Umsetzungsaufwand

Auswirkungen

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Bernhard Deppisch
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