Nachhaltigkeit in der Gesamtbanksteuerung

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Das Thema Nachhaltigkeit wirkt sich auf alle Ebenen der Gesamtbanksteuerung aus. Nachfolgend werden hier die wichtigsten Punkte zur Integration von ESG-Aspekten zusammengestellt.

Ebene der Strategie

Eine Verankerung von ESG-Zielen in die Strategie kann entweder direkt in der bestehenden Geschäfts- und Risikostrategie oder aber über eine zusätzliche, damit konforme Nachhaltigkeitsstrategie erfolgen. Dabei sollte das angestrebte Nachhaltigkeitsambitionsniveau festgelegt werden.

Im Rahmen der Strategie wird auch das Verständnis von Nachhaltigkeit definiert, welches in der Kundenberatung anzuwenden ist und Einfluss auf die Konditionsgestaltung bzw. Kreditentscheidungen hat.

Ebene der Planung

Im Rahmen der strategischen Planung muss eine Integration des Themas Nachhaltigkeit in die bestehenden Prozesse erfolgen. Zusätzliche sind die langfristigen Auswirkungen zu berücksichtigen.

Die Planung erfolgt auf Basis einer Untersuchung des Geschäftsmodells und des Gesamtportfolios (v.a. Kundenstruktur und Kundenportfolios) im Hinblick auf ESG-Aspekte. Dabei werden auch neu zu implementierende Kennzahlen zur Planung und Messung der Erreichung der ESG-Ziele sowie die Effekte von ESG-Risiken auf bestehende Steuerungskennzahlen miteinbezogen. Schließlich erfolgt ein Abgleich der Planwerte gegen Ergebnisse mehrerer langfristiger und kurzfristiger Szenarien.

Die mittelfristige und operative Planung dient der Operationalisierung der strategischen Planung in Form des operativen Ergebnisses. In diesem Zusammenhang sollten auch die Szenarien der normativen Perspektive des ICAAP und ILAAP um Effekte aus ESG-Aspekten angereichert werden.

Ebene der Steuerung

Im Rahmen der Steuerung sind Nachhaltigkeitsaspekte als Teil einer Wirkungskette zu betrachten. Nachhaltigkeitsaspekte (ESG) wirken auf die bekannten Risikotreiber und werden über diese messbar. Die Risikotreiber haben wiederum Auswirkungen auf die bekannten Risikoarten und -klassen und werden so in der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage berücksichtigt. Im Einklang mit dem BaFin-Merkblatt stellen Nachhaltigkeitsaspekte keine eigenständige Risikoart dar, sondern wirken als Umfeldveränderungen auf bekannte Risikotreiber und Risikoarten.

Zur Abbildung der Nachhaltigkeitseffekte erfolgt eine Integration von ESG-Aspekten in bestehende Steuerungsmethoden zur Risiko- und Ergebnismessung. Dabei ist bei einer periodischen Steuerung zu beachten, dass diese lediglich Effekte erfasst, die sich bezüglich der Fristigkeit darstellen lassen. Sie muss daher um Effekte erweitert werden, die sich im betrachteten Zeitraum materialisieren können. Eine Verzahnung mit den Szenarien der normativen Perspektive ICAAP und im ILAAP sollte dabei sichergestellt werden.

In Stresstests und Szenarioanalysen müssen ESG-Aspekte in Form langfristiger Effekte in ESG-Szenarien mit einer Wirkungsdauer von 10 bis 30 Jahren erfolgen. Diese sind wegen Unsicherheiten in den Wirkungsketten und Effekten weniger granular und quantitativ, sondern beschreibend und illustrativ auszugestalten und sollten als unterschiedliche Entwicklungspfade abgebildet werden.

Ebene des Reporting

Zu den in der Strategie verankerten ESG-Zielen sind quantitative Messgrößen (KPIs) zu definieren und in das Berichtswesen aufzunehmen. Dabei können neue Kennzahlen eingeführt oder aber die Wirkung von ESG-Aspekten auf bestehende Kennzahlen betrachtet werden.

Zur Integration und Bewertung von ESG-Aspekten in Risikomodellen ist es von Bedeutung, eine Datenerhebung über Dialogverfahren zu durchzuführen und gemeinsame ESG-Bewertungen, Identifikation von Handlungsfeldern und Abbau von Informationsasymmetrien zu fördern. Eine mögliche einheitliche Bewertungsgrundlage liefert dabei die EU-Taxonomie.

Die beschriebenen Aspekte zeigen die mit einer Implementierung von Nachhaltigkeit im Rahmen der Gesamtbanksteuerung einhergehende Komplexität.

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