Leitlinien zu SREP 2020 unter COVID 19 veröffentlicht

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Die EBA hat am 23.07.2020 neue Leitlinien zum SREP 2020 unter Berücksichtigung von COVID 19 (EBA/GL/2020/10 ) veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

Zum Hintergrund:

Die COVID-19-Pandemie hat sowohl den Bankensektor als auch – aus operativer Sicht – die zuständigen Behörden erheblich beeinflusst. So ergaben sich aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Krise für die zuständigen Behörden beträchtliche Herausforderungen bei der Durchführung des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) – insbesondere im Hinblick auf eine umfassende Bewertung aller Risiken und Schwachstellen, denen Institutionen ausgesetzt sind.

Zum Inhalt:

Die Leitlinien basieren auf den bestehenden risikoorientierten Ansätzen und konzentrieren sich auf Schlüsselaspekte des SREP wie

  1. Schwerpunkt des pragmatischen SREP;
  2. die allgemeine SREP-Bewertung und -Scoring;
  3. Aufsichtsmaßnahmen und
  4. Verhalten des SREP in grenzüberschreitenden Zusammenhängen.

Grundsätzlich soll die Risikoanalyse auf die wesentlichen von der Krise beeinflussten Elemente fokussiert werden. Mit der Möglichkeit, die Neufestsetzung des SREP-Kapitalzuschlags im Regelfall für 2020 auszusetzen, soll eine prozyklische Wirkung der aufsichtlichen Maßnahmen vermieden werden.

Den jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden ist es freigestellt, ob sie die beschriebenen entlastenden Maßnahmen umsetzen.

Trotz der Erleichterungen für 2020 sollten Institute die zur Einhaltung der Kapitalanforderungen notwendigen Kapitalpuffer baldmöglichst (wieder) aufbauen und im Rahmen ihrer Kapitalplanung berücksichtigen.

Die Experten von RFC Professionals begleiten ihre Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen und Änderungen, unter anderem im Bereich SREP und Kapitalplanung. Wir sind jederzeit gerne für Sie da! Ihre Ansprechpartner erreichen Sie per Mail.

Dringlichkeit

Umsetzungsaufwand

Auswirkungen

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Sandra Schmolz
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