Konsultation zu Integration und Management von ESG Risiken für Kreditinstitute und Investmentfirmen durch EBA gestartet

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der Entwurf der EBA vom 3. November 2020 identifiziert erstmals gemeinsame Definitionen von ESG-Risiken, die auf der EU-Taxonomie aufbauen, und gibt einen Überblick über aktuelle Bewertungsmethoden.

Das Papier skizziert Empfehlungen für die Einbeziehung von ESG-Risiken in Geschäftsstrategien, Governance und Risikomanagement sowie Rahmenbedingungen zum aufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozess. Es setzt somit den regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in Kontext. Die Konsultation läuft bis zum 3. Februar 2021.

Es ist geplant, die Ergebnisse dieser Konsultation in einem finalen Bericht bis Juni 2021 an die EU-Institutionen (Kommission, Parlament und Rat) zu übergeben.

Die EBA erfüllt damit Ihre Arbeitsaufträge aus der CRD5 und IFD hierzu einheitliche Definitionen, qualitative und quantitative Kriterien, Vereinbarungen, Prozessen, Mechanismen und Strategien zur Identifikation, Bewertung und zum Management von ESG-Risiken sowie einen technischen Standard zur Umsetzung der Offenlegungsanforderungen für ESG-Risiken der Säule 3 zu erarbeiten.

Herausforderungen

Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele müssen ESG-Risiken künftig stärker in die Geschäfts-Strategien und -Prozesse von Instituten integriert sowie angemessen in deren interne Governance-Regelungen einbezogen werden. Somit werden Risikomanagement und Geschäftsstrategie noch stärker verzahnt als bisher.

Wichtige Voraussetzungen für diese Integration sind Bewertungsmodelle für die langfristige Belastbarkeit der Geschäftsmodelle unter ESG-Gesichtspunkten, die Festlegung von Zielen/Limiten in Bezug auf ESG-Risiken sowie die Entwicklung nachhaltiger Produkte.

Aus Sicht der Aufsichten müssen bestehende aufsichtliche Überprüfungsverfahren erweitert werden, um die längerfristigen Auswirkungen von ESG-Risiken auf künftige Finanzpositionen und die damit verbundenen Schwachstellen quantitativ und qualitativ zu verstehen.

Dazu wird vorgeschlagen, den SREP um ESG-Faktoren zu erweitern und eine neue aufsichtliche Analyse und Bewertung der langfristigen Belastbarkeit des Geschäftsmodells durch ESG-Risikofaktoren einzuführen.

Inhaltliche Gliederung

Neben erläuternden Abschnitten enthält der Diskussionsentwurf im Wesentlichen vier inhaltliche Kapitel zu den Themen

  • Definitionen zu ESG-Risikofaktoren, ESG-Risiken und deren Wirkungen (Kapitel 4),
  • Quantitative und qualitative Indikatoren, Metriken und Methoden (Kapitel 5),
  • Management von ESG Risiken durch die betroffenen Institutionen (Kapitel 6),
  • ESG-Risiken aus Aufsichts-Sicht (Kapitel 7).

Wesentliche Inhalte

In Kapitel 4 werden ESG-Risiken definiert und die dazugehörigen Risikofaktoren identifiziert und erläutert. Basis dazu sind Ergebnisse der laufenden Initiativen und Verordnungen (z.B. EU Taxonomy Verordnung, Verordnung über die über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten). Die Herausforderung für Finanzunternehmen ist dabei, wesentlich mehr Risikoparameter bzw. Risikoquellen beachten zu müssen als bis dato im herkömmlichen Risikomanagement.

Kapitel 5 beschäftigt sich mit qualitativen und quantitativen Indikatoren, Metriken und Methoden zur Bewertung von Umweltrisiken. Es wird ein Überblick über die von der EBA identifizierten Ansätze gegeben: (i) Methode der Portfolioausrichtung, (ii) Risikorahmenmethode und (iii) Exposure-Methode. Für alle Methoden werden existierende Beispiele vorgestellt und erklärt, wie ESG-Risiken verstärkt in Geschäftstätigkeit, Strategien und Geschäftsprozesse sowie internen Governance-Vereinbarungen einbezogen werden können. Die Methoden werden verglichen und Vor- und Nachteile aufgezeigt. Dabei werden die derzeitigen Schwächen solcher Modelle, wie zum Beispiel fehlende Daten(-Historien), Nichtlinearität, fehlende Sicherheitslevel, Diskrepanzen der verschiedenen Zeithorizonte oder mehrdimensionale Effekte derselben Risikofaktoren beschrieben.

Dieser wesentliche Komplexitätstreiber im Vergleich zu etablierten Modellen erfordert eine Ergänzung der Risikomanagement-Einheiten durch Experten verschiedener Wissensgebiete (z.B. Metorologie, etc.). Hierbei sind ggf. Kooperation mit entsprechend personell ausgestatteten (Rück-) Versicherungen künftig von entscheidender Bedeutung, um das ESG-Risiko-Portfolio zu managen.

Bei der Methodenauswahl müssen Finanzunternehmen sowohl das eigene Portfolio im internationalen Vergleich als auch die Auswirkungen von ESG Veränderungen auf die Risikolage und die Entwicklung einzelner größerer Exposures unter ESG Gesichtspunkten betrachten.

Einen wesentlichen Impuls zur Entwicklung von ESG Methoden erwarten wir durch die gestiegenen Anforderungen durch das Nonfinancial-Reporting im Gefolge der NFRD Direktive vom Februar 2020.

Kapitel 6 beschreibt den aktuellen Stand sowie Best Practices für das Management bzw. die Integration von ESG-Risiken in die Bereiche Geschäftsstrategie, Risikomanagement und Governance. Spezifika für Investmentfirmen werden in einem eigenen Abschnitt erläutert.

Die größten Herausforderungen in diesem Bereich ist darin zu sehen, das Management von Klimarisiken auf dasselbe qualitative und quantitative Niveau wie jenes der Finanzrisiken zu bringen. Dies kann u.E. nur durch unternehmensweite Initiativen bzw. Kooperationen und die Einstellung geeigneter Fachexperten gewährleistet werden.

Schließlich werden in Kapitel 7 der Kontext für den künftigen Umgang der Aufsicht mit ESG-Risiken und neue Prüfungsschwerpunkte beschrieben. Auch aus Sicht der Aufsicht ist die Betrachtung aus den drei Blickwinkeln Geschäftsmodell, Risikomanagement und Governance wesentlich.

Als Leitplanken für die Prüfung quantitativer Risikomanagement-Aktivitäten sollen die klassischen Risiko-Kategorien (Markt-, Kredit-, Operationelles Risiko, etc.) auch für ESG-Risiken angewendet werden. Darüber hinaus ist der Einsatz qualitativer Maßstäbe, vor allem für Soziale und Governance-Risiken vorgesehen. Die Einführung eines neuen Analysebereichs in die aufsichtliche Bewertung zur Prüfung der langfristigen Belastbarkeit des Geschäftsmodells ist dabei ein wesentlicher neuer Ansatz.

Die vorgesehenen neuen Anforderungen führen unserer Einschätzung nach neben einem erhöhten Bedarf an Fachexperten zu einem umfassenden Anpassungsbedarf insbesondere im Hinblick auf Geschäftsstrategie, Risikomanagement, Bewertungsmodelle, Datenanbindung/-aufbereitung und Prozesse. Die zuvor dargestellten wesentlichen Inhalte bestätigen die in unserem PoV dargestellte Einschätzung, dass die Betrachtung und Umsetzung von Nachhaltigkeit mehr ist als „nur“ ESG-Risiken im Risikomanagement zu berücksichtigen.

Die Experten von RFC Professionals begleiten ihre Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen und Änderungen. Greifen Sie auf unsere umfangreiche Umsetzungserfahrung und unser Benchmark Know-how zurück. Kontaktieren Sie uns gerne per Mail.

Dringlichkeit

Umsetzungsaufwand

Auswirkungen

Ihre Ansprechpartner
Gerald Hessenberger
Gerald Hessenberger
Schmolz_Sandra
Sandra Schmolz
Nach oben scrollen