FINMA startet Pilotphase zu Kleinbankenregime – Ein Zeichen für mehr Proportionalität bei der Bankenregulierung?

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Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) setzt Zeichen für mehr Proportionalität bei der Bankenregulierung

Mit dem angekündigten Kleinbankenregime rückt die FINMA erstmals von der „One Size fits All“ Regulierung ab. Künftig soll für Institute mit einer deutlich überdurchschnittlichen Kapitalisierung und hoher Liquidität eine vereinfachte Regulierung gelten. Derzeit läuft eine Pilotphase mit 67 Banken, in welcher die betroffenen Banken nur einige wenige Kennzahlen ermitteln müssen. Zudem wurden die Anforderungen für operationelle Risiken, Outsourcing und Corporate Governance gesenkt. Vereinfachungen wird es hingegen nicht bei den Verhaltensregeln geben. Statt flächendeckender Prüfungen erfolgt eine Fokussierung auf Gebieten mit erhöhten Risiken. Der Prüfungsrhythmus kleiner Banken wird dann bei alle zwei bis drei Jahre liegen. Ab 2019 werden zudem Prüfungsgesellschaften vermehrt zur Wahrnehmung der Aufsicht genutzt.

Die aktuellen Diskussionen zur Proportionalität und Verhältnismäßigkeit bei der Bankenregulierung in der EU, werden durch diesen Vorstoß sicherlich an Dynamik gewinnen. Die deutsche Bankenaufsicht sieht den Grundsatz der doppelten Proportionalität ohnehin als wichtiges Element des aufsichtsrechtlichen Regelwerks hinsichtlich der Risikoorientierung und effizienten Beaufsichtigung der Marktteilnehmer an. Das Prinzip der doppelten Proportionalität ist bereits in den Artikeln 74 (2) und 97 (4) CRD verankert, wobei sich die Überwachungsaktivitäten sowie die SREP Kapitalfestsetzung grundsätzlich am institutsindividuellen Risikoprofil orientieren müssen.

Das der europäischen Regulierung zugrundeliegende Konzept des „Single Rulebooks“ sieht allerdings einen bindenden einheitlichen Regulierungsrahmen vor. Diese Regelung wiegt v.a. für kleinere und mittlere Institute überproportional schwerer im Vergleich zu den großen international tätigen Banken. Daher werden aktuell verschiedene Ansätze diskutiert, wie eine Bankenregulierung für kleinere und wenig komplexe Institute proportional ausgestaltet werden kann.

Der EU-Kommissionsvorschlag zum CRD V / CRR II-Paket sieht hierzu von der Einhaltung eines Schwellenwertes abhängige Erleichterungen z.B. bei der Offenlegung und dem Meldewesen vor. Daneben gibt es eine Initiative für einen dreistufigen Ansatz mit einer „Small Banking Box“. Dieser sieht eine Einteilung der Institute in drei Kategorien vor und soll gezielte Erleichterungen für kleine und risikoarme Institute erreichen. Für kleine und nicht komplexe Institute soll mit der „Small Banking Box“ ein separates Regelwerk geschaffen werden. Die Erleichterungen zielen dabei auf die hohen operativen Belastungen und nicht auf eine Senkung der Kapital- und Liquiditätsanforderungen ab.

Der Vorschlag eines dreistufigen Ansatzes für mehr Verhältnismäßigkeit der Deutschen Bundesbank wurde in einer Rede von Dr. Dombret beschrieben und kann wie folgt dargestellt werden1.

Dabei müssen für die Erleichterungen aus der Small Banking Box neben dem Größenkriterium noch die folgenden weiteren Kriterien eingehalten werden2.

Der Kerngedanke liegt dabei auf einem deutlich geringeren Verwaltungsaufwand bei nur unbedeutender Erhöhung des Risikos.

Der Verhältnismäßigkeit müssen Grenzen gesetzt werden. So wird es in den folgenden Bereichen keine Erleichterungen geben, um die Finanzstabilität zu wahren:

  • Risikobasierte Eigenkapitalquoten
  • Verschuldungsquote
  • kurzfristigen Liquiditätskennziffer

Neben dem Ansatz der Deutschen Bundesbank werden derzeit mit dem detailorientierten und dem zweigliedrigen Regulierungsansatz noch zwei weitere Ansätze proportionaler Regulierung diskutiert.

Das folgende Schaubild zeigt die wesentlichen Inhalte dieser beiden Ansätze.

Abbildung 1: Regulierungsansätze in der Bankenregulierung 3

Wesentliche Bereiche des detailorientierten Regulierungsansatzes sind nachfolgend dargestellt.

Abbildung 2: Vorschläge zur Stärkung der Proportionalität4

Die Überlegungen nach dem zweigliedrigen Regulierungsansatz zeigt das nachstehende Schaubild auf.

Abbildung 3: Zweigliedriger Regulierungsansatz 5

Die Anwendung und die Aufnahme von zentralen Weiterentwicklungen werden dabei für mittelständische Institute individuell geprüft. Bei einer notwendigen Erweiterung wird dann ein Basler Vorschlag bspw. über einfache Standardansätze mit konservativen Faktoren und robuster Kalibrierung (small and simple) vorgesehen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, welche der angedachten Lösungsansätze sich im Rahmen der rechtspolitischen Diskussion durchsetzen werden. Unabhängig hiervon stellt die Umsetzung von EU-weiten Vorgaben kleinere und mittelständische Banken derzeit bereits vor immense Herausforderungen und Diskussionen auch bei Prüfungshandlungen.

Die Experten von RFC Professionals begleiten seit vielen Jahren erfolgreich ihre Mandanten bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben und Prüfungshandlungen. Profitieren Sie von unserer Expertise bei der Ausgestaltung von Auslegungs- und Umsetzungsspielräumen. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

Ihre Ansprechpartner erreichen Sie gerne per Mail.

 

1 Dr. Andreas Dombret, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank (bis 30. April 2018): Auf dem Weg zu mehr Verhältnismäßigkeit in der Regulierung? Vorschlag für eine Small Banking Box, 29.08.2017. https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Reden/2017/2017_08_29_dombret.html

2 ebd.

3 Banking Hub: Small Banking Box – mehr Proportionalität in der Bankenaufsicht für mittelständische Institute Aktuelle Diskussion über Erleichterungen in der Regulierung mittelständischer Institute – 07/2017 Link: https://bankinghub.de/banking/steuerung/small-banking-box-proportionalitaet-bankenaufsicht-fuer-mittelstaendische-institute .

4 ebd.

5 ebd.

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