Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz final verabschiedet

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Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) wurde am 10.06.2021 im Bundesgesetzblatt final veröffentlicht. Es ist Teil des „Aktionsplans zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte“, auf den sich die Bundesregierung Anfang Oktober 2020 als Reaktion auf den Wirecard-Bilanzskandal verständigt hat und umfasst eine Vielzahl von Anpassungen und Neuerungen verschiedener Gesetze. Die neuen Regelungen treten zum 01.01.2022 in Kraft.

Zu den wichtigsten Neuregelungen im KWG gehören die folgenden Anpassungen im Bereich der Auslagerungen:

Anzeigepflichten nach §24 Abs. 1 Nr. 19 KWG umfassen:

  • Die Absicht einer wesentlichen Auslagerung und deren Vollzug
  • Wesentliche Änderungen und schwerwiegende Vorfälle bei bestehenden wesentlichen Auslagerungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Instituts haben können.

Auslagerungsregister nach §25b Abs. 1 Satz 4 KWG:

  • Erfassung sämtlicher wesentlichen und nicht wesentlichen Auslagerungen.

Inländische Zustellbevollmächtigte nach §25b Abs. 3 Satz 5 KWG:

  • Sicherstellung der Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten bei wesentlichen Auslagerungen auf Unternehmen in Drittstaaten.

Weitere wichtige Anpassung betreffen die Anforderungen an die externe und interne Prüferrotation (Verkürzung der max. Bestelldauer auf 5 Jahre bzw. 10 Jahre). Die geänderten Anforderungen wirken dabei auf Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Insbesondere die neuen Anzeigepflichten für wesentliche Auslagerungen erfordern Anpassungen in den bisherigen Prozessen und dem benötigten Datenhaushalt sowie der Steuerung und Überwachung der Dienstleister bei wesentlichen Auslagerungen im Rahmen des Auslagerungsmanagements.

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