Finaler Standard für CVA Risiken veröffentlicht

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Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 08.07.2020 den aktualisierten Standard für die regulatorische Kapitalbehandlung des Risikos von Kreditwertberichtigungen (CVA) für Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte veröffentlicht.

Bereits im November 2019 hatte der Basler Ausschuss über eine Reihe gezielter, endgültiger Überarbeitungen des im Dezember 2017 veröffentlichten CVA-Risikorahmens beraten, um dieses an das Marktrisikorahmenwerk anzupassen. Über das im November 2019 dazu veröffentlichte Konsultationspapier haben wir bereits in unserem Blog berichtet.

Die Veränderungen zur regulatorischen Kapitalbehandlung des CVA-Risikos in der finalen Fassung beinhalten insbesondere:

  • neu kalibrierte Risikogewichte sowohl im Standardansatz als auch im Basisansatz,
  • unterschiedliche Behandlung bestimmter vom Kunden abgerechneter Derivate,
  • Einführung neuer Indexbereiche und Überarbeitung der Aggregationsformel im Standardansatz
  • Änderungen des Geltungsbereichs des CVA-Risikorahmenwerks durch Ausschluss einiger Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sowie
  • eine allgemeine Rekalibrierung des Standard- und Basisansatzes durch Verringerung des aggregierten Multiplikators im Standardansatz und Einführung eines ähnlichen Skalars für den Basisansatz.

Alle Überarbeitungen im Vergleich zum Konsultationspapier wurden im Änderungsmodus dargestellt. Sie beinhalten eine Reihe von Klarstellungen und Detaillierungen.

Zudem wurden bei Kalkulations- und Kalibrierungsmethoden Änderungen in einzelnen Details vorgenommen. Dabei wurde beispielsweise ein Wahlrecht zur Verwendung zusätzlicher Risikofaktoren für bestimmte Risikoklassen sowie Regelungen zur Ermittlung der damit verbundenen Sensitivitäten eingeführt. Für das Counterparty Credit Spread Risiko wird optional ein zusätzlicher Bucket ‘Qualified Indices’ für das Delta Risiko eingeführt.

Der Abschluss der letzten Anpassungen des CVA-Rahmens stellt den Abschluss der politischen Arbeit im Zusammenhang mit dem Basel-III-Rahmen dar. Die Ausschussmitglieder bekräftigten ihre Erwartung einer vollständigen, rechtzeitigen und konsequenten Umsetzung aller Elemente dieser Reformen.

Die Regelungen sollen zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Die beschriebenen Anpassungen und Konkretisierungen führen zu einem umfassenden Handlungsbedarf. So müssen beispielsweise bestehende Modelle und Szenarien überprüft und angepasst werden. Des Weiteren sind die institutsindividuelle Auswirkungen der überarbeiteten Regelungen auf das vorzuhaltende regulatorische Kapital über Proberechnungen zu ermitteln, um mögliche GAPs proaktiv zu erkennen und schließen zu können.

Die Experten von RFC Professionals begleiten ihre Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen und Änderungen. Wir sind jederzeit gerne für Sie da! Ihre Ansprechpartner erreichen Sie per Mail.

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