EZB verlängert Erleichterungen für Banken bei Verschuldungsquote

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Die EZB hat am 18. Juni 2021 die Verlängerung der Erleichterungen für Banken bei der Verschuldungsquote bis März 2022 beschlossen. Dies soll den Banken das Einhalten, der ab 28.06.2021 verbindlichen Mindestanforderung an die Verschuldungsquote von 3% erleichtern.

Aufgrund der nach wie vor außergewöhnlichen makroökonomischen Umstände infolge der Corona Pandemie dürfen durch die EZB überwachte Institute weiterhin bestimmte Risikopositionen gegenüber Zentralbanken (darunter Münzen und Banknoten sowie Einlagen bei der Zentralbank) aus der Verschuldungsquote herausrechnen. Dies gilt jedoch nur, sofern diese seit Beginn der Pandemie zum Bestand an Risikopositionen hinzugekommen sind.

Berechnungen zufolge erhöht sich der Kapitalspielraum der 39 bedeutenden Institute gegenüber der Mindestanforderung durch die Entlastungsmaßnahmen um durchschnittlich 0,5 Prozentpunkte – oder rund 70 Milliarden EUR Kernkapital.

Dieser Beschluss wurde auch vom Rat der EZB im Rahmen einer Stellungnahme bestätigt.

Die Inanspruchnahme der Erleichterungen durch die Institute führt auf der einen Seite zu einer vorübergehenden Entlastung. Auf der anderen Seite sind die Institute angehalten, rechtzeitig Kapital aufzubauen, um auch bei Auslaufen der Erleichterungen die Einhaltung der Mindestanforderung an die Verschuldungsquote sicherzustellen. Hierzu sind Proberechnungen dringend angeraten.

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