EZB Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken

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Am 27.11.2020 hat die EZB ihren finalen Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken veröffentlicht. Er soll mit sofortiger Gültigkeit für die von der EZB beaufsichtigten Institute wirksam werden.

Die in dem Leitfaden dargelegten Erwartungen der EZB an die Institute betreffen die Bereiche Geschäftsmodell und Geschäftsstrategie, Governance und Risikoappetit, Risikomanagement sowie Offenlegung.

Gegenüber der Konsultationsfassung (wir berichteten in unserem Blog) wurden an den Erwartungen auf Basis der 105 Rückmeldungen während der Konsultationsphase im wesentlichen redaktionelle Änderungen und Konkretisierungen vorgenommen.

Neuerungen gegenüber der Konsultationsfassung:

  • Neue Erwartung 3.2 an das Leitungsorgan: Das Leitungsorgan soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung seiner Mitglieder im Bereich Klima- und Umweltrisiken bei der Bewertung von deren kollektiver Eignung berücksichtigen.
  • Neue Erwartung 7.2 an die Risikobeurteilung: Die Beurteilung der Wesentlichkeit von Klima- und Umweltrisiken soll auf kurze, mittlere und lange Sicht sowie unter Betrachtung mehrerer Szenarien erfolgen.
  • In Erwartung 4.1 wird beim Risikoappetit explizit auch auf das Risikoinventar Bezug genommen.
  • Erwartung 5.5. an die Compliance-Funktion wurde von Haftungsrisiken auf allgemeine Compliance-Risiken erweitert.
  • In Erwartung 8.4 wird die Überwachung und Steuerung von Portfolios auf einzelne Kreditnehmer ausgeweitet.
  • Erwartung 13.5. wird die Berichterstattung auf Scope-3-Treibhausgasemissionen eingeschränkt.

Bereits Anfang 2021 sollen die Institute anhand der im Leitfaden beschriebenen Erwartungen der EZB eine Selbsteinschätzung vornehmen und Maßnahmenpläne zur Umsetzung ausarbeiten. Im Rahmen des folgenden aufsichtlichen Dialogs erfolgt auf dieser Basis eine weiterführende Evaluierung durch die EZB.

Für 2022 wurde von der EZB bereits eine umfassende aufsichtsrechtliche Überprüfung der von den Instituten implementierten Verfahren angekündigt. Daneben sollen Klimarisiken auch Gegenstand des 2022 stattfindenden aufsichtlichen Stresstests werden.

Status Quo:

Aus einem zeitgleich von der EZB veröffentlichtem Bericht geht hervor, dass Institute noch einen erheblichen Nachholbedarf bei der Offenlegung ihrer Klima- und Umweltrisiken haben. Dabei wurden die Kategorien Offenlegungs-Richtlinien und -Prozesse, Geschäftsstrategie, Governance, Risiko-management sowie Kennzahlen und Ziele betrachtet. Das Ergebnis zeigt, dass trotz der Fortschritte im letzten Jahr noch erhebliche Anstrengungen notwendig sind, um die offengelegten Informationen mit entsprechenden quantitativen und qualitativen Daten zu unterlegen. Im zweiten Halbjahr 2021 soll ermittelt und von den Instituten und der EZB gemeinsam erörtert werden, wo noch Handlungsbedarf besteht.

Die vorstehenden Ausführungen zeigen die dringende Notwendigkeit einer zeitnahen Überprüfung bestehender Regelungen und Prozesse, um mögliche Lücken zu den definierten Erwartungen zu identifizieren und den Umsetzungsaufwand für Maßnahmenpläne frühzeitig zu ermitteln. So erfordern die neuen Erwartungen u.a. eine Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung des Geschäftsmodells, der Geschäfts- und Risikostrategie sowie des Risikomanagements. Daneben sind die Governance sowie die Risikoberichterstattung und Offenlegung zu überprüfen und an die neuen Vorgaben anzupassen.

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