EBA startet Konsultation zu überarbeiteten Leitlinien zur internen Governance

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Am 31. Juli hat die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) ein überarbeitetes Konsultationspapier zu den Leitlinien zur internen Governance veröffentlicht. Die Überarbeitung berücksichtigt die Änderungen, die durch die Fünfte Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) und die Wertpapierfirmen-Richtlinie (IFD) in Bezug auf solide und wirksame Governance-Regelungen der Kreditinstitute eingeführt wurden. Die Konsultation läuft bis zum 31. Oktober 2020.

Von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Stabilität und Integrität des Finanzsystems sind die enthaltenen Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diesbezüglich stellen die neuen Leitlinien klar, dass die Identifizierung, das Management und die Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Teil solider interner Governance-Regelungen und des Risikomanagement-Rahmens von Kreditinstituten sind.

Des Weiteren werden die Regelungen in Bezug auf Darlehen an Mitglieder des Leitungsorgans und die mit ihnen verbundenen Parteien weiter präzisiert. Diese Darlehen können eine besondere Quelle tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte darstellen, weshalb in der Richtlinie 2013/36/EU (CRD) ausdrücklich spezifische Anforderungen aufgenommen wurden.

Zur Vermeidung Interessenskonflikten werden zusätzlich weitere Leitlinien für die ordnungsgemäße Handhabung anderer Transaktionen mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihnen nahestehenden Personen bereitstellt.

Schließlich enthält das Konsultationspapier neue Leitlinien für den Verhaltenskodex zur Vergütungspolitik, um sicherzustellen, dass die Kreditinstitute alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Diskriminierung zu vermeiden und die Chancengleichheit von Mitarbeitern aller Geschlechter zu gewährleisten. Hier soll eine genderbalancierte Besetzung des Managements angestrebt werden.

Zudem erfolgt eine Ausweitung des Verantwortungsbereichs der Geschäftsleitung auch auf die Sicherstellung eines nachhaltigen Geschäftsmodells unter Berücksichtigung aller Risiken inklusive der ESG Risiken.

Die Implementierung der überarbeiteten Leitlinien ist bis 26. Juni 2021 vorgesehen.

Insbesondere die neuen Regelungen in Bezug auf Darlehen an Mitglieder des Leitungsorgans sowie hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung erfordern eine zeitnahe Überprüfung bestehender Regelungen und Prozesse, um mögliche GAPs zu identifizieren und einen weiteren Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen.

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