Die Europäische Bankenaufsicht EBA hat am 11.08.2020 eine überarbeitete Fassung der technischen Durchführungsstandards (ITS) für das aufsichtliche Reporting-Rahmenwerk „v3.0“ veröffentlicht. Damit erfolgen Klarstellungen zum Quick-Fix Sachstand Juni 2020 für die Bereiche Eigenmittel, NPE-Backstops und die Höchstverschuldungsquote (Leverage-Ratio). Anzuwenden sind die geänderten Anforderungen grundsätzlich ab dem 28. Juni 2021.
Gleichzeitig wurden zwei weitere Leitlinien veröffentlicht:
- Die „Guidelines amending Guidelines EBA/GL/2018/01 on uniform disclosures under Article 473a of Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) on the transitional period for mitigating the impact of the introduction of IFRS 9 on own funds to ensure compliance with the CRR ‘quick fix’ in response to the COVID-19 pandemic” beinhalten Klarstellungen zur Offenlegung nicht realisierter Gewinne und Verluste auf der Grundlage der Artikel 468 und 473a CRR.
- Die „Guidelines on supervisory reporting and disclosure requirements in compliance with the CRR ‘quick fix’ in response to the COVID‐19 pandemic“ behandeln Meldungen in den Versionen 2.9 und 2.10 des ITS-Meldewesens sowie die Offenlegung der Leverage Ratio.
Die Implementierung der beiden befristet gültigen Leitlinien (Guidelines) ist mit sofortiger Wirkung vorgesehen.
Die neuen Regelungen in Bezug auf das Meldewesen und die Offenlegung erfordern eine zeitnahe Überprüfung bestehender Regelungen und Prozesse, um mögliche GAPs zu identifizieren und einen weiteren Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen.
Die Experten von RFC Professionals begleiten ihre Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen und Änderungen. Wir sind jederzeit gerne für Sie da! Ihre Ansprechpartner erreichen Sie per Mail.
Dringlichkeit
Umsetzungsaufwand
Auswirkungen