Die EBA hat eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtlichen Stresstests gestartet.
Der Grund für die Überarbeitung liegt darin, dass die EBA die SREP-Leitlinien auf dem neuesten Stand und im Einklang mit den gängigen Aufsichtspraktiken halten will. Mit den kommenden Änderungen werden diese an die neuesten Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung (vor Allem CRD V und CRR II) angepasst. Des Weiteren werden gleichzeitig festgestellte Probleme bei der Anwendung der Leitlinien und bei der laufenden Bewertung der aufsichtlichen Konvergenz angegangen und daraus entstehende Best Practices berücksichtigt.
Die Konsultation läuft bis zum 28. September 2021 und ist grundsätzlich an die zuständigen Aufsichtsbehörden adressiert.
Die folgenden Aspekte werden in den bestehenden SREP-Leitlinien aktualisiert:
- Anwendung des Proportionalitätsprinzips
Die Kategorisierung von Instituten wurde überarbeitet, um einen verhältnismäßigeren Ansatz bei der Bewertung und angemessenen Zuweisung von Aufsichtsressourcen zu ermöglichen. Dies ermöglicht auch die Konzentration auf die bedeutendsten Institute unter Berücksichtigung von Größen- sowie Risikoprofil- Aspekten. Die neuen Kategorisierungskriterien enthalten Definitionen von kleinen und nicht komplexen Instituten und großen Instituten, wie sie in der überarbeiteten Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegt sind, um die Konsistenz des Proportionalitätsprinzips über die verschiedenen Säulen hinweg sicherzustellen.
- Berücksichtigung des ML- / TF-Risikos im Rahmen von SREP
Die neuen Leitlinien sollen dafür sorgen, dass Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken (ML/TF-Risiken) durch Institute angemessen berücksichtigt werden. Diese Risiken können schädliche Auswirkungen auf die finanzielle Solidität der Institute, die Integrität des Binnenmarkts und die Finanzstabilität als Ganzes haben. Daher sollten die Aufsichtsbehörden ML/TF-Risiken auch im Rahmen von SREP aus aufsichtlicher Sicht berücksichtigen und in dieser Hinsicht mit den Behörden und Stellen zusammenarbeiten, die für die Einhaltung der AML/CFT-Anforderungen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 zuständig sind.
- Bewertung der internen Governance
Die Überarbeitungen zielen darauf ab, die Grundsätze zur Überprüfung des internen Governance-Rahmens der Institute zu ergänzen. Sie sollen auf neue Schlüsselaspekte wie die Diversitätspolitik, die Nichtdiskriminierungspolitik (einschließlich Geschlechtsneutralität) und den entsprechenden Verhaltenskodex Bezug nehmen. Neuerungen betreffen auch die Bewertung der Governance für den Genehmigungsprozess neuer Produkte, in dem wesentliche Änderungen an Produkten, Systemen und Prozessen angemessen berücksichtigt werden sollen. Überarbeitungen bieten weitere Klarstellungen zu Themen wie Verhältnismäßigkeit und Bewertung der Angemessenheit der Stresstestprogramme, ihrer Szenarien und Annahmen aufbauend auf den überarbeiteten EBA-Leitlinien für Stresstests von Instituten.
- Beurteilung der Risiken für das Kapital
Der Umfang jeder Risikokategorie wurde klarer durch aktualisierte Tabellen zum Risiko-Scoring definiert. Im Kreditrisiko sollte der SREP die Konsistenz zu den EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und zu notleidenden Krediten, sowie zur Forbearance-Politik gewährleisten. Im operationellen Risiko sind geeignete Bewertungskriterien zu identifizieren und eine Anpassung an den Leitlinien zur IKT-Risikobewertung und den Leitlinien zum IKT- und Sicherheitsrisikomanagement vorzunehmen. Im Marktrisiko wurde ein Verweis auf die RTS zur aufsichtlichen Bewertung eingeführt und das Credit-Spread-Risiko im Anlagebuch (CSRBB) als separate Risikokategorie ergänzt. Neuerungen im IRRBB-Rahmenwerk sind überarbeitete Bewertungskriterien und die eingeräumte Möglichkeit, standardisierte Methoden zur Berechnung der Auswirkungen einer Zinsänderung auf den Nettozinsertrag und den wirtschaftlichen Wert zu verwenden. Da die EBA weiterhin an der Entwicklung von Leitlinien und technischen Standards im Bereich des IRRBB arbeitet, könnten in Zukunft weitere Änderungen und detailliertere Klarstellungen in diesem Teil der SREP-Leitlinien erforderlich sein.
- Beurteilung des Liquiditäts- und Refinanzierungsrisikos
Um die SREP-Leitlinien an den aktuellen regulatorischen Rahmen für das Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko anzupassen, werden Klarstellungen und Verweise auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur LCR und NSFR hinzugefügt. Darüber hinaus wurden klarere Erwartungen für internen Limits für die Konzentration liquider Aktiva, interne Limits für Währungsinkongruenzen, Konzentration der Abflusslaufzeiten und Konzentration der Refinanzierung festgelegt.
- Bestimmung von zusätzlichen Eigenmittelanforderungen
Die Überarbeitung der Leitlinien zielt darauf ab, sich an die überarbeiteten und erweiterten Anforderungen der Eigenkapitalrichtlinie (2013/36/EU) anzupassen. Dazu gehören die Anforderung, dass die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen institutsspezifisch sein müssen, die Mindestzusammensetzung des Eigenkapitals mit der Möglichkeit, unter bestimmten institutsspezifischen Umständen eine höhere Qualität des Eigenkapitals zu verlangen, sowie Klarstellungen zur Anwendung des risikoorientierten Ansatzes bei der Bestimmung der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen. Die Gesamtkonsistenz der Ergebnisse zwischen den Instituten soll durch einschlägige aufsichtliche Benchmarks und andere verfügbare Informationen gesichert werden.
- Bewertung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung
Überarbeitungen betreffen Aspekte, die eine von anderen Risikoarten getrennte Bewertung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung für die Eigenmittel stützen. Zur Förderung der Vergleichbarkeit zwischen den Instituten sowie zur Erleichterung der aufsichtlichen Beurteilung werden neue Leitlinien für die Bestimmung der Höhe und Zusammensetzung der zusätzlichen Eigenmittel aufgenommen, wobei die Abgrenzungen von der Verschuldungsquote eine wichtige Rolle spielen.
- Kommunikation und Rechtfertigung der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen an die Institute
Die Überarbeitung beinhaltet erweiterte Anforderungen an die Rechenschaftspflicht der Aufsichtsbehörden in Bezug auf die Begründung ihrer Entscheidungen über die Höhe und Zusammensetzung der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen. Die Entscheidung soll separat für die Anforderungen in Bezug auf die Verschuldungsquote und für die anderen Risiken vorgelegt werden.
- Methodik zur Festlegung der P2G
Die Methodik wird im Einklang mit der Eigenkapitalrichtlinie (2013/36/EU) geändert. Das Ziel ist eine Konsistenz der Aufsichtspraktiken mit einheitlichen Faktoren zur Festlegung der P2G zu erreichen. Eine Einteilung der Institute in mehrere „Buckets“ je nach Ergebnissen des adversen Szenarios der Stresstests erlaubt unterschiedliche P2G-Stufen und eine bessere Präzision bei den P2G-Schätzungen. Eine separate Bestimmung der P2G für die Eigenmittelanforderungen auf Basis der Leverage Ratio wird eingeführt.
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