Digital Operational Resilience Act final veröffentlicht!

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DORA zum 16.01.2023 in Kraft gesetzt.

Die finale Fassung des ‚Digital Operational Resilience Act‘ (DORA) wurde am 27.12.2022 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt zum 16.01.2023 in Kraft. Für die Umsetzung der Anforderungen ist eine Übergangsfrist von 24 Monaten bis zum 17.01.2025 vorgesehen.

Wie bereits in unserem Blog zum Abschluss der Trilog-Verhandlungen dargestellt, ergeben sich Handlungsbedarfe insbesondere aufgrund neuer Regelungen zum Aufbau eines Testprogramms zur Prüfung der digitalen Betriebsstabilität und zusätzlicher Anforderungen an die Steuerung und Überwachung von IKT-Dienstleisterrisiken. Daneben sind die Detaillierungen der Anforderungen zum IKT-Risikomanagementrahmen und der Vorgaben zum Umgang mit und zur Berichterstattung zu IKT-Vorfällen zu beachten. Unser 4-pager gibt Ihnen einen komprimierten Überblick zu den wesentlichen Neuerungen und den damit verbundenen Herausforderungen.

Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Benchmark Know-How sowie DORA delta-check bei der Ermittlung der institutsindividuellen Optimierungsmöglichkeiten.

Sprechen Sie uns gerne an!

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Volker Oostendorp
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