In unserem Blog „Konsultation zu CRR III und CRD VI schreitet voran“ haben wir bereits einen Überblick zur geplanten Umsetzung des finalen Basel III Rahmenwerks (auch Basel IV bezeichnet) gegeben.
Im Rahmen der laufenden Trilog-Verhandlungen wurde am 01.06.2022 ein erster Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments vorgelegt. Damit würden vor allem die im Kommissionsentwurf enthaltenen Übergangsregelungen bei Unternehmens- und Wohnimmobilienfinanzierungen sowie die Anwendung des Infrastruktur-Unterstützungsfaktors deutlich eingeschränkt werden. Dies wird von den Verbänden der deutschen Kreditwirtschaft, neben einer unzureichenden Berücksichtigung der Proportionalität, scharf kritisiert. Mit einer Einigung im Trilog-Prozess wird im Herbst dieses Jahres gerechnet.
Der von unseren Regulatorik-Experten/innen entwickelte RFC-OnePager „Basel IV goes EU-Bankenpaket“ gibt Ihnen einen komprimierten Überblick zu den bisherigen Trilog-Entwicklungen sowie den Umsetzungszeitpunkten des finalen Basler Rahmenwerks und der davon zeitlich abweichenden europäischen Umsetzung über das EU-Bankenpaket (CRR III und CRD VI).
Zudem beinhaltet der RFC-OnePager eine Übersicht der zugrundeliegenden „Basel IV“-Regelungen, der im Bankenpaket vorgesehenen EU-spezifischen Anpassungen sowie der daraus abgeleiteten Implikationen und Herausforderungen. Als wesentliche Handlungsfelder wurden von uns die Bereiche Kreditrisiko, operationelles Risiko und ESG Risiken identifiziert.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse der individuellen Auswirkungen auf Ihr Institut. Dabei reicht unser Leistungsangebot von der Durchführung eines institutspezifischen Check Ups EU-Bankenpaket zur Identifikation konkreter Handlungsbedarfe und der daraus abgeleiteten Umsetzungsplanung bis hin zur Begleitung von Umsetzungsprojekten und Prüfhandlungen.
Den RFC-OnePager können Sie hier ganz einfach abrufen.
Dringlichkeit
Umsetzungsaufwand
Auswirkungen