BaFin erhöht Kapitalpuffer bei Banken!

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In ihrer Pressemitteilung vom 12. Januar 2022 gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Pläne bezüglich der Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers und der Einführung eines Systemrisikopuffers für den Wohnimmobiliensektor bekannt.

Mit den von der BaFin avisierten Allgemeinverfügungen wird der antizyklische Kapitalpuffer mit Wirkung voraussichtlich zum 01. Februar 2022 von pandemiebedingten 0,00 % auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva erhöht. Zusätzlich wird voraussichtlich zum 01. April 2022 erstmals ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,00 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Institute haben in beiden Fällen bis zum 01. Februar 2023 Zeit, um den geforderten zusätzlichen Kapitalpuffer zur Erfüllung der regulatorischen Vorgaben aufzubauen.

Beide Maßnahmen werden sowohl mit der Stärkung der Finanzmarktstabilität als auch mit der erhöhten Kreditvergabe der Institute in Verbindung mit gestiegenen Wohnimmobilienpreisen begründet. Gerade der dynamische Preisanstieg der Immobilien wird als kritischer Aspekt gesehen. Perspektivisch soll die Betrachtung möglicher Risiken in Bezug auf die Kapitaldienstfähigkeit bei steigendem Zinsniveau in den Kreditvergabeprozess für Wohnimmobilien integriert werden, um die Gefahr von Kreditausfällen zu mitigieren.

Implikationen für die Institute ergeben sich aus der mit den Maßnahmen verbundenen erhöhten Kapitalbindung. Insgesamt sind circa 22 Milliarden € zusätzliches Kapital als Puffer bereitzuhalten, wobei der Großteil (17 Milliarden €) durch den antizyklischen Kapitalpuffer verursacht wird. Schätzungen zufolge besteht für die Mehrheit der Institute keine erhöhte Notwendigkeit der Kapitalbeschaffung, da genügend Überschussreserven vorhanden sind. Dennoch sollte zeitnah eine Analyse der individuellen Handlungsnotwendigkeiten erfolgen.

In einem Schreiben begrüßte der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFS) das geplante makroprudenzielle Maßnahmenpaket der BaFin und veröffentlichte ein detailliertes FAQ zu dieser Thematik. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hingegen kritisierte in einer Pressemitteilung die geplanten Maßnahmen dahingehend, dass durch die erhöhte Kapitalbindung die Kreditvergabekapazitäten eingeschränkt werden.

Sehr gerne diskutieren die Experten von RFC Professionals mit Ihnen die individuellen Auswirkungen der zusätzlichen Kapitalpufferanforderung sowie die sich ergebenden Handlungsnotwendigkeiten und unterstützen Sie bei der Analyse des Kapitalbedarfs und der weiteren Kapitalplanung. Nutzen Sie unser Know-How und unsere Erfahrungen bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen und der Kapitalplanung und sprechen Sie und an. Wir sind jederzeit gerne für Sie da! Ihre Ansprechpartner erreichen Sie per Mail.

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