Auslagerungen im Visier der Aufsicht

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Die BaFin hat am 03.12.2021 einen Referentenentwurf für die Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung mit einer Konsultationsfrist bis zum 23.12.2021 veröffentlicht. Damit werden die im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) eingeführten Anzeigepflichten nach §24 Abs. 1 Nr. 19 KWG konkretisiert. (Lesen Sie diesbezüglich auch unseren Blog)

Die darin enthaltenen Regelungen betreffen Anzeigen über

  • die Absicht einer wesentlichen Auslagerung,
  • deren Vollzug sowie
  • wesentliche Änderungen und schwerwiegende Vorfälle im Rahmen bestehender wesentlicher Auslagerungen, die einen relevanten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben können.

Diese Regelungen treten zum 01.01.2022 in Kraft. Die Anzeigen sind mittels eines elektronischen Meldeverfahrens auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin vorgesehen.

Die Anzeigen zu den bestehenden Auslagerungen zum Stand 01.01.2022 sind bis zum 31.12.2022 abzugeben. Dabei entsprechen die vorgesehenen Meldeinhalte im neugefassten §3 (1) der Anzeigenverordnung weitgehend den in der EBA GL on outsourcing arrangements enthaltenen Mindestinhalten der Angaben des Auslagerungsregisters.

Eine Konkretisierung der Fälle, in welchen eine Anzeige zu einer wesentlichen Auslagerung abzugeben ist, erfolgt über die neugefassten Absätze §3 (2) für wesentliche Änderungen sowie §3 (4) für schwerwiegende Vorfälle.

Das übergeordnete Ziel der neuen Anzeigeverpflichtung ist es, den Aufsichtsbehörden einen Überblick zu wesentlichen Auslagerungen sowie den sich daraus ergebenden Konzentrationsrisiken zu ermöglichen.

Zusätzlich plant die EZB im Rahmen ihrer aufsichtlichen Prioritäten 2022 bis 2024 eine Überprüfung der Vertragsvereinbarungen zu IT-Auslagerungen.

Daher sollten sich Institute rechtzeitig mit der Kontrolle Ihrer bestehenden Auslagerungen sowie deren Dokumentation befassen. In diesem Zusammenhang ist auch auf die vollständige Umsetzung der regulatorischen Anforderungen zum Auslagerungsmanagement im Rahmen der schriftlich fixierten Ordnung und der Auslagerungsprozesses zu achten. Hier ist die zeitnahe Durchführung einer GAP Analyse zu den erweiterten Anforderungen zu Auslagerungen aus der 6. MaRisk Novelle angeraten. (Weitere Details finden Sie in unserem Blog-Beitrag zur 6. MaRisk-Novelle)

RFC Professionals begleitet ihre Mandanten seit vielen Jahren bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Neben der regulatorischen Expertise verfügen wir über vielfältige Praxiskenntnisse zum Auslagerungsmanagement und Reporting. Greifen Sie auf unser umfangreiches Umsetzungs- und Benchmark-Know-How bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen sowie GAP-Analysen und der Schließung von Findings aus aufsichtlichen Prüfungen zurück und kontaktieren Sie uns gerne per Mail.

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